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Zustellung Rheinisches Ärzteblatt / Deutsches Ärzteblatt


Das Rheinische Ärzteblatt (monatlich) wird jedem Mitglied kostenlos zugesandt. Die Zustellung wird von der Ärztekammer automatisch im Zuge der Neu- / Ummeldung entsprechend den Angaben auf dem Meldebogen veranlasst.

Das Deutsche Ärzteblatt (wöchentlich) wird jedem berufstätigen Mitglied kostenlos zugesandt. Auch die Zustellung des Deutschen Ärzteblatts wird von der Ärztekammer automatisch im Zuge der Neu- / Ummeldung entsprechend den Angaben auf dem Meldebogen veranlasst.

Nicht berufstätige Mitglieder im Ruhestand sowie Mitglieder, die in nicht-medizinischen Bereichen tätig sind, haben die Möglichkeit, die zusammenfassende Monatsausgabe des Deutschen Ärzteblatts (M-Ausgabe) entweder im Digital-Abonnement oder als reguläre, kostenpflichtige Print-Ausgabe zu beziehen.

Umstellung des Abonnements der M-Ausgabe

Anschriftenänderungen / Nicht Lieferung

Bei einer Adressänderung oder dem Ausfall der Zustellung der Ärzteblätter melden Sie sich bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meldeabteilung. Die Änderung der Zustellungsanschrift kann lediglich über die Ärztekammer Nordrhein erfolgen und nicht über die jeweiligen Verlage.

Für Doppelbezieher (zum Beispiel Ehepaare, Partnerschaften) gibt es die Möglichkeit, die Zustellung eines Exemplares des Rheinischen Ärzteblattes bzw. des Deutschen Ärzteblattes abzubestellen.
 

Kontakt zur Meldeabteilung

0211 / 4302 2445

meldewesen(at)aekno.de

0211 / 4302 2449