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Aktueller Jahresbericht der Ärztlichen Stelle


Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW.

Nach § 130 der Strahlenschutzverordnung erfolgen regelmäßige Beratungen und Qualitätsprüfungen der radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Einrichtungen durch die Ärztliche Stelle.

Diese umfassen sowohl die technische Geräteprüfung als auch die medizinische Strahlenanwendung. Grundlage sind:

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG),
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und
  • der Richtlinien wie zum Beispiel
    • "Strahlenschutz in der Medizin" von Mai 2011,
    • "Qualitätssicherung durch Ärztliche und zahnärztliche Stellen" von Juni 2015,
    • Qualitätssicherungs-Richtlinie von Juni 2014,
    • der aktuellen Sachverständigen-Richtlinie,
  • DIN- und EN-Normen,
  • Leitlinien der Bundesärztekammer und der Fachgesellschaften sowie
  • das vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZAES) entwickelte einheitliche Bewertungssystem.

Insgesamt 108 ehrenamtliche Kommissionsmitglieder (Fachärzte und Medizin-Physik-Experten) unterstützen die Ärztliche Stelle Nordrhein bei ihrer Arbeit.

In 2023 wurden 24 Nuklearmediziner, 21 Strahlentherapeuten und 29 Medizinphysik-Experten (MPE) neu berufen, beziehungsweise in ihrem Amt bestätigt.

Zur Anpassung an neue Regelungen und den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wurde eine Überarbeitung des Einheitlichen Bewertungssystems (EBS) der Zentralen Ärztlichen Stellen initiiert. Dazu wurden sieben Arbeitsgruppen gebildet, in fünf AGs wirken Mitglieder der Ärztlichen Stelle Nordrhein mit. Die Überarbeitung im Bereich der Nuklearmedizin ist abgeschlossen und vom Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) bestätigt. In einem Artikel der Fachzeitschrift "Angewandte Nuklearmedizin: Qualitätssicherung und Strahlenschutz in der Nuklearmedizin" aus Juni 2024 wurde die Arbeit der Ärztlichen Stelle und das Einheitliche Bewertungssystem transparent dargelegt. Der Entwurf für den medizinischen Teil der Radiologie des EBS liegt dem FAS zur Prüfung vor. Der technische Teil der Radiologie und der Bereich Strahlentherapie sind noch in der Entwicklung und werden in Abstimmung mit der noch nicht veröffentlichten aktualisierten Qualitätssicherungs-Richtlinie und Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" erfolgen.

Am 16. Januar 2024 trat die 4. Änderung der Strahlenschutzverordnung in Kraft. Die wichtigsten Änderungen für die Betreiber von radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Einrichtungen wurden in einem Newsletter der Ärztlichen Stelle Nordrhein im März 2024 vorgestellt.


Qualitätssicherung Radiologie

Im Berichtsjahr 2023 erfolgten insgesamt 1.543 Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, davon 30 in der Teleradiologie.

Bei 81 Prozent der durchgeführten Prüfungen konnte eine hohe Qualität der Röntgengeräte und deren Einsatz bei der medizinischen Strahlenanwendung nachgewiesen werden. Bei rund 19 Prozent der Überprüfungen ergaben sich deutliche Mängel der Kategorien III und IV. Einer der Hauptmängel war die Nichtvorlage von Konstanzprüfungsunterlagen. Die Möglichkeit, diese zu einer Nachprüfung vorzulegen wurde - wenn vorhanden - genutzt (177 Nachprüfungen in 2023).

In 15 Fällen musste die zuständige Behörde wegen wiederholter Nichtvorlage oder schwerer Mängel benachrichtigt werden.

Weiterhin wurden nicht adäquate Einsätze "einfacher" C-Bögen für dosisintensive durchleuchtungsgeführte Interventionen festgestellt, ohne dass die Geräte den technischen Mindestanforderungen entsprachen mit unzureichendem Streustrahlenschutz für das Personal (Notfallsituationen ausgenommen).

Ein hoher Aufklärungsbedarf ergab sich durch neue DIN-Normen bei neu in Betrieb genommenen Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräten und CT-Geräten sowie Änderungen bei der Qualitätssicherung in der Mammographie-Tomosynthese. In Newslettern wurden die Betreiber auf die Neuerungen vorab hingewiesen – sowohl im Bereich der Technik als auch im medizinischen Bereich. Dort ergeben sich Anpassungen durch die überarbeiteten Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und Computertomographie und die vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2022 aktualisierten Diagnostischen Referenzwerte.

Nicht nur die Überprüfung, auch die Erfassung und Übermittlung der Dosiswerte von Röntgenuntersuchungen und durchleuchtungsgeführte Interventionen erfolgt weiterhin durch die Ärztliche Stelle Nordrhein, da einige Anwender noch Probleme mit der korrekten Dokumentation des Dosisflächenproduktes haben und der Abgleich mit den Diagnostischen Referenzwerten nur unzulänglich erfolgt. Eine Dosisüberschreitung bei CT-Untersuchungen ist durch die verbesserte Gerätetechnik und nicht zuletzt durch die Mitarbeit von Medizinphysik-Experten die Ausnahme.

Bedingt durch häufig wechselnde Konstellationen und Verantwortlichkeiten in Medizinischen Versorgungszentren ist die Erfassung und Überprüfung eigenverantwortlicher Geräte-Mitbetreiber nach § 44 StrlSchV sehr aufwendig.

Bei allen Betreibern von CT-Geräten wird regelmäßig abgefragt, ob die Geräte für teleradiologische Untersuchungen eingesetzt werden. Im positiven Fall werden entsprechende Genehmigungen angefordert und die Einhaltung der Vorschriften turnusmäßig überprüft.

Qualitätssicherung Nuklearmedizin

Im Jahr 2023 schrumpfte die Zahl der nuklearmedizinischen Einrichtungen von 88 auf 85 (2020 waren noch 99 nuklearmedizinische Einrichtungen in Nordrhein in Betrieb). Der Rückgang ist teilweise durch den zunehmenden Mangel von Fachpersonal bedingt.

Der Ärztlichen Stelle Nordrhein sind zurzeit 188 Gammakameras, 21 Positronen-Emissions-Tomographie-Anlagen (PET), sowie sieben Schilddrüsen-Therapiestationen gemeldet.

In insgesamt 11 Kommissionssitzungen wurden Unterlagen von 44 Einrichtungen geprüft. Dabei wiesen 8 Einrichtungen sehr gute und 33 gute Ergebnisse auf. Deutliche Mängel wurden bei 3 Einrichtungen beanstandet. 11 Teilvorlagen wurden wegen einzelner Mängel zur zeitnahen Behebung eingefordert.

Bemängelt wurden teilweise nicht nachvollziehbare Stellungen der rechtfertigenden Indikationen und Beurteilungen von Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenszintigraphien ohne Labor- und Sonographie-Befunde. Auch wurde nicht leitliniengerechte Durchführungen von Lungenszintigraphien festgestellt. Es wurden Optimierungsvorschläge zur Durchführung und Auswertungen von szintigraphischen Untersuchungen gegeben. Im physikalisch-technischen Bereich wurden fehlerhafte und unvollständige Konstanzprüfungen bemängelt beziehungsweise eine fehlende Reaktion bei Toleranzüberschreitungen. Bei der Qualitätssicherung in der Radiochemie wurden Empfehlungen zur Optimierung bei der Dokumentation gegeben.

Qualitätssicherung Strahlentherapie

Bei der Ärztlichen Stelle Nordrhein waren 2023 konstant zum Vorjahr
61 strahlentherapeutische Einrichtungen gemeldet und 14 Praxen mit Röntgentherapie-Anlagen. In Betrieb sind derzeit insgesamt 86 Linearbeschleuniger, 25 Röntgentherapiegeräte, 8 Intra Beam-Geräte, drei Tomotherapiegeräte, ein Gamma-Knife, ein Cyber-Knife und eine Protonenanlage sowie 17 Afterloading-Therapieeinrichtungen und 14 Institutionen führen Seeds-Behandlungen durch.

Erfreulicherweise konnte bei 28 der 29 Vor-Ort-Überprüfungen in 2023 eine hohe bis sehr hohe Qualität bestätigt werden.

Unzulänglichkeiten ergaben sich bei Abnahme- und Konstanzprüfungen von zwei Röntgentherapieeinrichtungen. Diese wurden erst bei der Überprüfung durch die Ärztliche Stelle festgestellt und konnten nach fachlichem Austausch und Beratung durch Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle behoben werden.

Während der Vor-Ort-Begehungen in den strahlentherapeutischen Einrichtungen wurden Optimierungsvorschläge zur Schonung von Risikoorganen wie zum Beispiel Herz, Lunge und kontralateraler Mamma gemacht und Informationen zu neuesten nationalen und internationalen Therapieempfehlungen ausgetauscht.

Neu berufene Kommissionsmitglieder werden bei Erstvisitationen regelhaft von einem mit der Kommissionsarbeit vertrauten Mitglied begleitet. In den jährlich stattfindenden großen Kommissionssitzungen werden Problemfälle diskutiert. Dabei wurde Ende 2022 beschlossen, Visitationen in Uniklinken mit einem zweiten Medizin-Physik-Experten für die physikalisch-technischen Kontrollen durchzuführen. Das Verfahren hat sich bewährt und wird so fortgesetzt.

Kontakt zur Ärztlichen Stelle Radiologie

Leiterin: Dr. Birgit Hallmann 0211 / 4302 2290

Sekretariat / Sachbearbeitung

Helga Höper 0211 / 4302 2291

Helga.Hoeper(at)aekno.de

0211 / 4302 2299

 

Mängelkategorien (MK)

MK I: keine Mängel, einwandfreie Vorgehensweise
MK II: geringfügige Mängel, die zu beheben gebeten wird
MK III: deutliche Mängel, die behoben werden müssen
MK IV: schwere Mängel, die unmittelbar zu beseitigen sind

Hinweis

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Fachkunde für Strahlenschutz an die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein.

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