Aktueller Jahresbericht der Ärztlichen Stelle
Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Gemäß § 9 des Heilberufsgesetzes Nordrhein-Westfalen obliegt der Betrieb der Ärztlichen Stellen den Ärztekammern des Landes NRW. Die Fachaufsicht wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW wahrgenommen.
Die Qualitätsprüfungen in radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Einrichtungen umfassen die technische Gerätebewertung als auch die Prüfung der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung.
Grundlage hierfür bilden
- das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG),
- § 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV),
- aktuell gültige Richtlinien,
- DIN- und EN-Normen,
- die Leitlinien der Bundesärztekammer und Fachgesellschaften sowie
- das vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZAES) regelmäßig aktualisierte Einheitliche Bewertungssystem (EBS).
Die jüngsten Aktualisierungen betrafen den Bereich Nuklearmedizin (Oktober 2023) sowie den medizinischen Teil der Röntgendiagnostik (Dezember 2024). Die Überarbeitung des technischen Parts der Radiologie und der Strahlentherapie ist derzeit im Gange. Im Zuge einer Harmonisierung der Terminologie ist künftig vorgesehen, die bisher verwendete Bezeichnung "Mängelkategorie" durch "Bewertungsstufe" zu ersetzen.
Zum Jahresbeginn 2025 hat die Leitung der Ärztlichen Stelle in Nordrhein Thomas Winter von Dr. Birgit Hallmann übernommen.
Insgesamt 112 ehrenamtlich tätige Kommissionsmitglieder – Fachärztinnen und Fachärzte sowie Medizinphysik-Expertinnen und -Experten – unterstützen die Ärztliche Stelle Nordrhein bei der Erledigung ihrer Aufgaben.
Qualitätssicherung Radiologie
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 1.537 Prüfungen an Röntgeneinrichtungen durchgeführt, darunter 40 im Bereich der Teleradiologie. In rund 80 Prozent der Fälle wurde eine hohe Qualität der Geräte und der medizinischen Anwendung nachgewiesen. In etwa 20 Prozent der Prüfungen wurden jedoch erhebliche Mängel festgestellt, die den Bewertungsstufen III und IV zugeordnet wurden. Häufigster Befund war die fehlende Vorlage von Konstanzprüfungsunterlagen. Soweit möglich, wurde die Gelegenheit zur Nachreichung genutzt (177 Nachprüfungen im Jahr 2024). In 20 Fällen erfolgte eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund gravierender Mängel oder unterlassener Vorlage.
Im Zusammenhang mit der Einhaltung technischer Mindestanforderungen bei durchleuchtungsgeführten, strahlungsintensiven Interventionen wurden zahlreiche C-Bogen-Systeme in Operationssälen und Funktionsbereichen durch Sachverständige überprüft. Je nach Ergebnis wurden diese als "Durchleuchtungs- und Aufnahmegeräte" klassifiziert. Diese Einstufung führt zu erweiterten Anforderungen an die Qualitätssicherung, unter anderem durch die Anforderung von Prüfkörper- und Patientenaufnahmen sowie der Ermittlung diagnostischer Referenzwerte. Für einfachere C-Bögen, die ausschließlich der Lokalisation dienen, beschränkt sich die Überprüfung auf Abnahme- und Konstanzprüfprotokolle sowie OP-Dokumentationen mit Dosis- und Durchleuchtungszeitangaben.
Zahlreiche Rückfragen von Dienstleistern und Betreibern zu Abnahmeprüfungen, Bezugswerten und Befundungsmonitoren wurden telefonisch und schriftlich beantwortet. Empfehlungen zur medizinischen Strahlenanwendung orientierten sich an den Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und Computertomographie. Die im November 2022 aktualisierten diagnostischen Referenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz wurden in der Regel eingehalten. Überschreitungen, die nicht durch patienten-spezifische Faktoren (beispielsweise Adipositas oder Metallimplantate) erklärbar waren, wurden kritisch bewertet, da die eingereichten Patientenaufnahmen aus bestimmten Untersuchungszeiträumen durch die Betreiber selbst ausgewählt wurden.
Bei den Überprüfungen der Teleradiologie konnten keine wesentlichen Mängel festgestellt werden. Herausforderungen bestehen jedoch hinsichtlich der personellen Fluktuation der vor Ort tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie bei der Dienstbesetzung mit fachkundigem MTR-Personal an CT-Anlagen in Nacht- und Wochenenddiensten, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels.
Qualitätssicherung Nuklearmedizin
Im Jahr 2024 sank die Zahl der nuklearmedizinischen Einrichtungen in Nordrhein weiter von 85 auf 80 (zum Vergleich: 99 Einrichtungen im Jahr 2020). Auch in der ersten Jahreshälfte 2025 setzte sich diese Tendenz fort (77 Einrichtungen, Stand Mai 2025). Dieser Rückgang ist primär auf den zunehmenden Fachkräftemangel sowie altersbedingte Abgänge ohne adäquate Nachfolge zurückzuführen. Zudem führten unter Umständen wirtschaftliche Zwänge zu Standortzusammenlegungen.
Der Ärztlichen Stelle Nordrhein sind derzeit
- 179 Gammakameras,
- 21 PET-Systeme und
- 8 Schilddrüsen-Therapiestationen
gemeldet.
In zehn Kommissionssitzungen wurden Unterlagen von 43 Einrichtungen geprüft. Dabei wurden sechs Einrichtungen mit sehr guten Ergebnissen bewertet. In zehn weiteren Fällen konnte nach ergänzender Unterlageneinreichung ein positives Ergebnis festgestellt werden. Zwei Einrichtungen erhielten aufgrund erheblicher Mängel beziehungsweise Missachtung früherer Hinweise eine auf zwölf Monate verkürzte Wiedervorlagefrist.
Mit der Erweiterung des EBS wurden auch neue diagnostische und therapeutische Verfahren – zum Beispiel Dopamintransporter-SPECT und ¹⁷⁷Lu-PSMA-Radioligandentherapie – einbezogen. Zusätzlich wurden Prüfkriterien aus dem Bereich der Radiopharmazie aufgenommen.
Besonderes Augenmerk galt der Einhaltung diagnostischer Referenzwerte bei Untersuchungen im Kindesalter, wobei erfreulicherweise weitgehend regelkonforme Werte festgestellt wurden.
Optimierungsvorschläge wurden zur Durchführung und Auswertung szintigraphischer Untersuchungen sowie im Bereich der Qualitätssicherung in der Radiochemie und physikalisch-technischen Ausstattung ausgesprochen – insbesondere im Hinblick auf die Erstellung standardisierter Arbeitsanweisungen (SOPs) zur Qualitätskontrolle.
Qualitätssicherung Strahlentherapie
Im Jahr 2024 waren bei der Ärztlichen Stelle Nordrhein
- 60 strahlentherapeutische Einrichtungen (2023: 61) sowie
- 13 Praxen mit Röntgentherapieanlagen (2023: 14)
registriert.
In Betrieb befanden sich
- 85 Linearbeschleuniger (2023: 80),
- 24 Röntgentherapiegeräte (2023: 25),
- 5 Intra-Beam-Geräte (2023: 7),
- 2 Tomotherapiegeräte (2023: 3),
- 1 Gamma-Knife,
- 1 Cyber-Knife,
- 1 Protonenanlage,
- 15 Afterloading-Therapieeinrichtungen (2023: 17) und
- 12 Einrichtungen mit Seed-Implantationen (2023: 13).
Bei 35 der insgesamt 36 Vor-Ort-Überprüfungen im Jahr 2024 wurde eine hohe bis sehr hohe Qualität festgestellt. Im Rahmen der Begehungen wurden mehrfach Empfehlungen zur Optimierung der Schonung von Risikoorganen (zum Beispiel Herz, Lunge, kontralaterale Mamma) ausgesprochen. In einem Fall wurde ein Mangel dokumentiert, da die wiederholt ausgesprochenen Empfehlungen aufgrund fehlender Investitionsmittel nicht umgesetzt werden konnten. Ergänzend wurden Unterlagen zur IRCU-konformen Konturierung bei HNO-Tumoren sowie zur Qualitätssicherung eines für Seed-Implantationen eingesetzten Ultraschallgeräts eingefordert.
Im Bereich der Bestrahlungsgeräte wurden keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt. Die Empfehlungen beschränkten sich auf die Ausstattung für Mess- und Dosimetrieaufgaben.