Aktueller Jahresbericht der Ärztlichen Stelle
Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt gemäß § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW.
Die Qualitätsprüfungen der radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlen-therapeutischen Einrichtungen umfassen sowohl die technische Geräteprüfung als auch die medizinische Strahlenanwendung.
Diese erfolgen auf Grundlage
- des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG),
- des § 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV),
- der jeweils gültigen Richtlinien,
- der DIN- und EN-Normen,
- der Leitlinien der Bundesärztekammer und der Fachgesellschaften sowie
- des vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZAES) aktualisierten einheitlichen Bewertungssystems (EBS).
Der allgemeine Teil des Bewertungssystem wurde zuletzt im November 2025 aktualisiert; der technische Teil für die Radiologie sowie der Bereich der Strahlentherapie befinden sich weiterhin in Überarbeitung.
Die Ärztliche Stelle Nordrhein wird in ihrer Tätigkeit von insgesamt 116 ehrenamtlichen Kommissionsmitgliedern (Fachärztinnen und Fachärzten sowie Medizinphysik-Expertinnen und -Experten) unterstützt. Sie sind den drei Teilkommissionen Radiologie (37 Mitglieder), Nuklearmedizin (36 Mitglieder) und Strahlentherapie (43 Mitglieder) zugeordnet und leisten durch ihre fachliche Expertise einen wesentlichen Beitrag zur qualitätsgesicherten Bewertung der medizinischen Strahlenanwendung und der technischen Qualitätssicherung.
Der Prozess der weiterführenden Digitalisierung der Ärztlichen Stelle wurde fortgesetzt. Im Jahr 2025 erfolgte die Einführung des digitalen Rechnungsversandes, der insbesondere von großen Institutionen genutzt wird. Weitere Digitalisierungsprozesse, die Einreichung und Weiterverarbeitung betreffend, sind für die Zukunft geplant.
Die Etablierung der Qualitätssicherung zum aktuellen Lungenkrebs-Früherkennungsverfahren wurde von der Ärztlichen Stelle Nordrhein mitbegleitet. Die Prüfungen wurden vorbereitet und erste Prüfungen werden für den Sommer 2026 erwartet.
Qualitätssicherung Radiologie
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1.689 Prüfungen von Röntgeneinrichtungen durchgeführt, davon 41 im Bereich der Teleradiologie.
Bei rund 70 Prozent der durchgeführten Prüfungen konnte eine hohe Qualität der Röntgengeräte sowie deren sachgerechter Einsatz bei der medizinischen Strahlenanwendung nachgewiesen werden. Bei etwa 30 Prozent der Überprüfungen ergaben sich hingegen deutliche Beanstandungen der Kategorien III und IV, die eine Verkürzung der Überprüfungsfrist zur Folge hatten. Einer der wesentlichen Mängel bestand in der Nichtvorlage beziehungsweise unvollständigen Vorlage von Konstanzprüfungsunterlagen. Mögliche Gründe für diese Beanstandungen könnte der oftmals von Betreibern genannte Personalmangel und knappe Zeitressourcen für die Qualitätskontrollen sein. Die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen im Rahmen einer Nachprüfung vorzulegen, wurde häufig genutzt (246 Nachprüfungen im Jahr 2025). In 27 Fällen war eine Benachrichtigung der zuständigen Behörde erforderlich, davon in 13 Fällen aufgrund der Nichtvorlage von Unterlagen sowie in 14 Fällen wegen schwerer oder wiederholter Mängel.
Der Aufwand der regelmäßigen Qualitätskontrollen nimmt weiterhin zu, da zunehmend mobile Röntgenanlagen (sogenannte C-Bögen) in Operationssälen und anderen Funktionsbereichen vom Sachverständigen vor Ort als Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte für durchleuchtungsgeführte und dosisintensive Interventionen eingestuft werden. Hieraus resultieren erhöhte Anforderungen an die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle. So werden beispielsweise auch bei diesen mobilen Geräten Prüfkörper- und Patientenaufnahmen angefordert sowie diagnostische Referenzwerte ermittelt.
Die im August 2024 veröffentlichte Qualitätssicherungsrichtlinie war Gegenstand zahlreicher telefonischer und schriftlicher Beratungsgespräche mit Betreibern und Dienstleistern. Insbesondere wurden Fragen zu Abnahmeprüfungen, zur Festlegung von Bezugswerten an Röntgengeräten und Befundungsmonitoren behandelt. Ein weiterer häufig thematisierter Beratungspunkt betraf die in der Qualitätssicherungsrichtlinie geforderten Prüfungen aller Bildempfänger auf Artefaktfreiheit und Gleichförmigkeit.
Im Rahmen der medizinischen Strahlenanwendung wurden Empfehlungen gemäß den Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und der Computertomographie ausgesprochen. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2022 aktualisierten diagnostischen Referenzwerte konnten weitgehend eingehalten werden. Überschreitungen, die sich nicht durch eine Adipositas der Patientinnen und Patienten oder beispielsweise durch Metallimplantate erklären lassen, werden von der Ärztlichen Stelle Nordrhein deutlich beanstandet. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die eingereichten Untersuchungen nicht zufällig nach Röntgenbuch, sondern vom Betreiber selbst aus einem definierten Prüfzeitraum ausgewählt werden. Weitere Empfehlungen wurden im Zusammenhang mit dem zunehmenden Einsatz digitaler Volumentomographen (DVT) in der Orthopädie sowie der damit verbundenen rechtfertigenden Indikation für Untersuchungen mit – im Vergleich zur konventionellen Röntgendiagnostik – erhöhter Strahlendosis ausgesprochen.
Bei den Überprüfungen teleradiologischer Anwendungen zeigten sich bei nur wenigen Betreibern wesentliche Mängel, die überwiegend auf fehlende oder unvollständige Unterlagen zur Überprüfung der technischen Konstanz der Datenleitung und Bildwiedergabegeräte zurückzuführen waren. In einem Fall wurden ein nicht genehmigungskonformes Ausfallkonzept sowie die Inanspruchnahme der teleradiologischen Anwendung außerhalb der genehmigten Zeiten beanstandet. Insgesamt stellen für die Genehmigungsinhaber weiterhin die hohe Fluktuation der „Ärztinnen und Ärzte vor Ort“ sowie der daraus resultierende erhöhte Aufwand durch regelmäßige Einweisungen wechselnden Personals eine besondere Herausforderung dar.
Qualitätssicherung Nuklearmedizin
Auch im Jahr 2025 verringerte sich die Zahl der nuklearmedizinischen Einrichtungen von 80 auf inzwischen 70. Zum Vergleich: In Nordrhein waren vor zehn Jahren noch über 120 nuklearmedizinische Einrichtungen in Betrieb. Dieser anhaltende Rückgang ist einerseits auf den zunehmenden Mangel an Fachpersonal sowie den altersbedingten Abgang von Ärztinnen und Ärzten bei fehlenden Nachfolgeregelungen zurückzuführen, andererseits auf weitere Zusammenschlüsse von Standorten zur Reduzierung steigender Aufwandskosten.
Der Ärztlichen Stelle Nordrhein sind derzeit
- 175 Gammakameras,
- 19 Positronen-Emissions-Tomographie-Anlagen (PET) sowie
- 8 Schilddrüsen-Therapiestationen gemeldet.
In insgesamt zehn Kommissionssitzungen wurden die Unterlagen von 36 Einrichtungen geprüft. Dabei erzielten zehn Einrichtungen sehr gute Ergebnisse. Bei zwölf Prüfungen konnte erst nach Teilvorlage von Unterlagen ein gutes Ergebnis bestätigt werden. Deutliche Mängel beziehungsweise die Nichtbeachtung von Hinweisen aus vorausgegangenen Prüfungen führten bei vier Einrichtungen zu einer Verkürzung der Gesamtwiedervorlage auf zwölf Monate.
Das Repertoire der Überprüfung wurde auf aktuell zugelassene Diagnostik- und Behandlungsmethoden erweitert, beispielsweise die Dopamintransporter-SPECT sowie die 177Lu-PSMA-Radioligandentherapie. Ab dem 15.06.2025 wurde die im Dezember 2024 veröffentlichte Qualitätssicherungsrichtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin) angewandt.
Verstärkt wurden nuklearmedizinische Untersuchungen bei Kindern eingefordert; erfreulicherweise konnte auch in diesem Bereich eine Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte festgestellt werden.
Darüber hinaus wurden weiterhin Optimierungsvorschläge zur Durchführung und Auswertung szintigraphischer Untersuchungen sowie zur Qualitätssicherung im physikalisch-technischen Bereich ausgesprochen. In der Radiochemie erfolgten Hinweise zur Erstellung von Arbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures, SOPs) für die Qualitätskontrolle.
Qualitätssicherung Strahlentherapie
Bei der Ärztlichen Stelle Nordrhein waren im Jahr 2025 (Zahlen aus 2024 in Klammern)
- 58 (60) strahlentherapeutische Einrichtungen sowie
- 12 (13) Praxen mit Röntgentherapieanlagen
gemeldet.
In Betrieb befanden sich insgesamt
- 85 (85) Linearbeschleuniger,
- 22 (24) Röntgentherapiegeräte,
- 5 (5) Intra-Beam-Geräte,
- 2 (2) Tomotherapiegeräte,
- 1 (1) Gamma-Knife,
- 1 (1) Cyber-Knife sowie
- 1 (1) Protonenanlage.
Darüber hinaus waren
- 14 (15) Afterloading-Therapieeinrichtungen gemeldet, und
- in 11 (12) Institutionen wurden Seeds-Behandlungen
durchgeführt.
Erfreulicherweise konnte bei allen 25 im Jahr 2025 durchgeführten Vor-Ort-Überprüfungen eine hohe bis sehr hohe Qualität bestätigt werden. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehungen in den strahlentherapeutischen Einrichtungen wurden Optimierungsvorschläge zur Schonung von Risikoorganen, wie beispielsweise Herz, Lunge und kontralaterale Mamma, ausgesprochen. Bei der Qualitätssicherung der Bestrahlungsanlagen wurden keine Mängel festgestellt; es wurden lediglich Empfehlungen zur Mess- und Dosimetrieausstattung gegeben.
Gemäß den Empfehlungen des Zentralen Erfahrungsaustausches der Ärztlichen Stellen im Mai 2025 erfolgte auch im Bereich der Strahlentherapie eine Umbenennung der bisherigen "Mängelkategorie" in "Bewertungsstufe".




