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Aktueller Jahresbericht der Ärztlichen Stelle


Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW.

Die Qualitätsprüfungen der radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Einrichtungen umfassen sowohl die technische Geräteprüfung als auch die medizinische Strahlenanwendung auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und § 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Richtlinien (z. B. „Strahlenschutz in der Medizin“ von Mai 2011, „Qualitätssicherung durch Ärztliche und zahnärztliche Stellen“ von Juni 2015, Qualitätssicherungs-Richtlinie von Juni 2014, Sachverständigen-Richtlinie von Mai 2021), DIN- und EN-Normen, Leitlinien der Bundesärztekammer und der Fachgesellschaften sowie des vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZAES) entwickelte einheitliche Bewertungssystem.

Insgesamt 108 ehrenamtliche Kommissionsmitglieder (Fachärzte und Medizin-Physik-Experten) unterstützen die Ärztliche Stelle Nordrhein bei ihrer Arbeit.

Zurzeit erfolgt bundesweit eine Überarbeitung des Einheitlichen Bewertungssystems der Zentralen Ärztlichen Stellen (EBS). Dabei werden in sechs verschiedenen Arbeitsgruppen (Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie-je eine AG für den medizinischen und physikalischen Bereich) Vorschläge erarbeitet und auf den gemeinsamen Sitzungen der ZAES zur Beratung vorgestellt. In vier der sechs Arbeitsgruppen sind Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle Nordrhein vertreten.


Qualitätssicherung Radiologie

Im Berichtsjahr 2022 erfolgten insgesamt 1676 Prüfungen von Röntgen-einrichtungen. Dabei wird neben der technischen Qualitätssicherung der Geräte auch die medizinische Strahlenanwendung überprüft. Durch die Anforderung von Operationsberichten bei sogenannten „einfachen“ C-Bögen zur Lokalisation im OP ergab sich, dass diese Geräte teilweise auch für dosisintensive durchleuchtungsgeführte Interventionen eingesetzt wurden. Die Anwender wurden auf die höheren technischen Mindestanforderungen, die Vorhaltung von Streustrahlenschutz für das Personal und die Unterstützung durch einen Medizinphysik-Experten aufgeklärt und die Erfordernis einer erneuten Sachverständigen-Prüfung wegen Änderung der Anwendung hingewiesen. Bei Nichtbeachtung der Hinweise erfolgte eine verkürzte Wiedervorlage zur Behebung des Mangels und bei fortgesetztem nicht statthaftem Geräteeinsatz musste die zuständige Behörde informiert werden. Eine Meldung bei der Behörde erfolgte - zumeist wegen Nichtvorlage von Unterlagen - in 16 Fällen.

Nach Erweiterung der Software wurde es möglich auch eigenverantwortliche Mitbetreiber (nach § 44 StrlSchV) datenschutzkonform separat anzuschreiben und zu überprüfen; das erfolgte bisher nur gemeinsam mit der Prüfung des Hauptbetreibers. Das bereitet viel Aufklärungsarbeit und Klärung von Verantwortlichkeiten. Bei den bisherigen Überprüfungen stellte sich heraus, dass einige Mitbetreiber über keinen qualitätsgeprüften Befundungsmonitor verfügen.

In 1294 Fällen, also bei ca. 77 % der durchgeführten Prüfungen konnte eine hohe Qualität der Röntgengeräte und deren Einsatz bei der medizinischen Strahlenanwendung nachgewiesen werden. Bei ca. 23 % der Überprüfungen ergaben sich deutliche Mängel der Kategorien III und IV, teils aufgrund fehlender oder unzureichend durchgeführter Konstanzprüfungen der Röntgengeräte, bzw. aller Gerätefunktionen und Bildwiedergabesystemen. Hier wurden Hinweise zur korrekten Durchführung und Dokumentation der Konstanzprüfungen gegeben. Zur Optimierung der Einstelltechnik und Einblendung sowie der Verwendung von Patientenschutzmitteln wird über den Newsletter der Ärztlichen Stelle und in den Kommissionsempfehlungen auf die neuen Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und Computertomographie und die neuen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission von September 2022 informiert. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2022 aktualisierten Diagnostischen Referenzwerte werden erst in den Prüfungen aus 2023 zu Grunde gelegt. Es zeigt sich leider immer noch, dass mehrere Anwender Probleme mit der korrekten Dokumentation des Dosisflächenproduktes haben und der Abgleich mit den Diagnostischen Referenzwerten nur unzulänglich erfolgt. In der Computertomographie ist - durch die verbesserte Gerätetechnik und nicht zuletzt durch die Mitarbeit von Medizinphysik-Experten - eine Dosisüberschreitung eher die Ausnahme, wenn nicht durch Adipositas begründet.

Im Jahr 2022 wurden weitere 32 teleradiologische Einrichtungen erstmalig überprüft. Bei drei Institutionen erfolgten bereits Folgeprüfungen im turnusmäßigen 2-jährlichen Intervall. Hier zeigt sich, dass die Empfehlungen der Ärztlichen Stelle gut umgesetzt wurden.


Qualitätssicherung Nuklearmedizin

Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort, dass kleinere nuklearmedizinische Einrichtungen geschlossen oder zusammengelegt werden. Waren Ende 2020 noch 99 nuklearmedizinische Einrichtungen in Nordrhein in Betrieb, so sind es Ende 2022 noch 88. Die Ursachen sind vielschichtig. Zum einen kommt bereits der zunehmende Mangel von Fachpersonal zum Tragen zum anderen spielt auch die Erfüllung teils stark kosten - und arbeitsaufwendiger Auflagen bei der Herstellung von Radiopharmaka nach Arzneimittelgesetz eine Rolle. Die Ärztlichen Stellen konnten vor Jahren einen erfahrenen Radiopharmakologen als Kommissionsmitglied gewinnen, der uns unterstützt bei der Überprüfung nicht nur der strahlenschutztechnischen Aspekte, sondern auch im Bereich des Qualitätsmanagement bei der Herstellung von Radiopharmaka. Diese Empfehlungen wurden inzwischen weitgehend umgesetzt.
Der Ärztlichen Stelle Nordrhein sind zurzeit 205 Gammakameras, 20 Positronen-Emissions-Tomographie-Anlagen (PET), sowie sieben Schilddrüsen-Therapiestationen gemeldet.

In insgesamt 9 Kommissionssitzungen wurden Unterlagen von 41 Einrichtungen geprüft, dabei wiesen 11 Einrichtungen sehr gute und 30 gute Ergebnisse auf. Die noch in 2021 beschrieben Mängel der Kategorien III wurden zwischenzeitlich behoben.

Weiterhin wurden Optimierungsvorschläge gegeben zur leitliniengerechten Durchführung der szintigraphischen Untersuchungen, der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und im physikalisch-technischen Bereich bei den Konstanzprüfungen vor allem der älteren Gammakameras. Aufklärungsbedarf bestand noch bei der Zuständigkeit der Qualitätssicherung von Gammasonden, die zur Detektion von Wächterlymphknoten im Operationssaal benötigt werden.

Die zuletzt im Juni 2021 aktualisierten Diagnostischen Referenzwerte (DRW) für nuklearmedizinische Untersuchungen werden weitgehend eingehalten. Nur bei Lungenszintigraphien von Patienten mit malignen Lungenerkrankungen mussten die eingesetzten Nuklidmengen medizinisch begründet erhöht werden zur Verkürzung der Untersuchungszeiten.


Qualitätssicherung Strahlentherapie

Bei der Ärztlichen Stelle Nordrhein waren 2022 konstant zum Vorjahr 61 strahlentherapeutische Einrichtungen gemeldet und 14 Praxen mit Röntgentherapie-Anlagen. In Betrieb sind derzeit insgesamt 86 Linearbeschleuniger, 25 Röntgentherapiegeräte, 8 Intra Beam-Geräte, drei Tomotherapiegeräte, ein Gamma-Knife, ein Cyber-Knife und eine Protonenanlage sowie 17 Afterloading-Therapieeinrichtungen und 14 Institutionen führen Seeds-Behandlungen durch.

Nachdem die Vor-Ort-Begehungen im Mai 2021 nach einer 7-monatigen, durch die Coronapandemie bedingten Pause wieder aufgenommen werden konnten, erfolgten in 2022 insgesamt 28 Visitationen, davon 7 in Röntgentherapie-einrichtungen. Erfreulicherweise konnte bei 27 Überprüfungen eine hohe bis sehr hohe Qualität bestätigt werden.

Bei einer Röntgentherapieeinrichtung wurde festgestellt, dass vorgeschriebene Zeitintervalle von Konstanzprüfungen erheblich überschritten wurden. Dies führte im Zusammenhang mit unklaren Zuständigkeiten in der physikalisch-technischen Betreuung zu leichten Dosisabweichungen in der Therapie. Die Dosiswerte der leitliniengerechten Therapie wurden dabei glücklicherweise nicht überschritten. Die zuständige Behörde wurde über die Missstände informiert. Unmittelbar erforderliche Korrekturen wurden vom Betreiber kurzfristig vorgenommen und von der Ärztlichen Stelle kontrolliert. Die Umsetzung der übrigen Empfehlungen zur zukünftigen Fehlervermeidung wird zeitnah in einer weiteren Visitation überprüft.

Während der Vor-Ort-Begehungen in den strahlentherapeutischen Einrichtungen wurden Optimierungsvorschläge gemacht zur Schonung von Risikoorganen wie zum Beispiel Herz, Lunge und kontralateraler Mamma und Informationen über neueste nationale und internationale Therapieempfehlungen ausgetauscht.

Auf die neuen Vorgaben für Abnahmeprüfungen an Linearbeschleunigern wurde hingewiesen und Ergänzungsempfehlungen zum Messmitteleinsatz bei Konstanzprüfungen und Planverifikationen gegeben.

Kontakt zur Ärztlichen Stelle Radiologie

Leiterin: Dr. Birgit Hallmann 0211 / 4302 2290

Sekretariat / Sachbearbeitung

Helga Höper 0211 / 4302 2291

Helga.Hoeper(at)aekno.de

0211 / 4302 2299

 

Mängelkategorien (MK)

MK I: keine Mängel, einwandfreie Vorgehensweise
MK II: geringfügige Mängel, die zu beheben gebeten wird
MK III: deutliche Mängel, die behoben werden müssen
MK IV: schwere Mängel, die unmittelbar zu beseitigen sind

Hinweis

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Fachkunde für Strahlenschutz an die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein.

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