Auswertung
Klinikindividuelle und vergleichende Auswertung

Für die Jahresauswertungen müssen alle Daten von Schlaganfallpatienten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Erfassungsjahres in der entsprechenden Klinik / Abteilung aufgenommen und bis zum 31. Januar des Folgejahres entlassen wurden, bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres der Ärztekammer vorliegen.
Die Jahresauswertungen zum vorangegangenen Erfassungsjahr werden im 2. Quartal des Folgejahres geliefert. In Tabellen und Grafiken werden die erhobenen Items anschaulich für jedes Krankenhaus dargestellt. Ein Vergleich mit den Daten des vorangegangenen Auswertungsjahres vermittelt den Trend über die Zeitachse. Über ein anonymisiertes Benchmarking kann sich jedes Krankenhaus mit den anderen teilnehmenden Kliniken des Registers vergleichen.
Auf Wunsch werden kurzfristig Sonderauswertungen beispielsweise für eine geplante Zertifizierung und andere Zwecke geliefert.
Die anonymisierten Daten werden auf Anfrage der Arbeitsgemeinschaft der Deutschsprachigen Schlaganfall-Register (ADSR) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe von klinikbezogenen Daten an Dritte.
Für die Datenverarbeitung und Datenauswertung wird eine Kostenbeteiligung erhoben.
