Auswertung
Klinikindividuelle und vergleichende Auwertung

Für die Jahresauswertungen müssen alle Daten eines Erfassungsjahres bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres der Ärztekammer vorliegen.
Die Jahresauswertungen zum vorangegangenen Erfassungsjahr werden im 2. Quartal des Folgejahres erstellt. In Tabellen und Grafiken werden die erhobenen Items anschaulich für jedes Krankenhaus dargestellt. Ein Vergleich mit den Daten des vorangegangenen Auswertungsjahres vermittelt den Trend über die Zeitachse. Über ein anonymisiertes Benchmarking kann sich jedes Krankenhaus mit den anderen teilnehmenden Kliniken des Registers vergleichen.
Auf Wunsch werden klinikbezogene Sonderauswertungen beispielsweise für eine geplante Zertifizierung, einen Qualitätsbericht oder für ein Projekt der Integrierten Versorgung (IV) kurzfristig durchgeführt.
Die Daten werden in vollständig anonymisierter Form jährlich der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Schlaganfallregister (ADSR), einem Zusammenschluss von Schlaganfall-Qualitätssicherungsprojekten in verschiedenen Bundesländern, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe von klinikbezogenen Daten an Dritte.
Seit 2009 wird für die Datenverarbeitung und Datenauswertung eine Kostenbeteiligung erhoben.