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Auswertung


Klinikindividuelle und vergleichende Auwertung

Für die Jahresauswertungen müssen alle Daten eines Erfas­sungsjahres bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres der Ärztekammer vorliegen.

Die Jahresauswertungen zum vorangegangenen Erfassungsjahr werden im 2. Quartal des Folgejahres erstellt. In Tabellen und Grafiken werden die erhobenen Items anschaulich für jedes Krankenhaus dargestellt. Ein Vergleich mit den Daten des vorangegangenen Auswertungsjahres vermittelt den Trend über die Zeitachse. Über ein anonymisiertes Benchmarking kann sich jedes Krankenhaus mit den anderen teilnehmenden Kliniken des Registers vergleichen.

Auf Wunsch werden klinikbezogene Sonderauswertungen beispielsweise für eine geplante Zertifizierung, einen Qualitätsbericht oder für ein Projekt der Integrierten Versorgung (IV) kurzfristig durchgeführt.

Die Daten werden in voll­ständig anonymisierter Form jährlich der Arbeitsgemein­schaft der deutschen Schlaganfallregister (ADSR), einem Zusammen­schluss von Schlaganfall-Qualitätssicherungsprojek­ten in verschiedenen Bun­desländern, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe von klinik­bezogenen Daten an Dritte.

ADSR

Seit 2009 wird für die Datenverarbeitung und Datenauswertung eine Kostenbeteiligung erhoben.