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Datenerfassung


Dokumentation

Die teilnehmenden Kliniken dokumentieren jeden Behandlungsfall auf der Grundlage eines durch die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Schlaganfallregister (ADSR) entwickelten standardisierten Datensatzes. Eine Software zur Erkennung von dokumentationspflichtigen Fällen steht zur Verfügung (QS-Filter). Dokumentiert werden alle mindestens 18-jährigen (ischämischen) Schlaganfallpatienten mit definierten ICD-10-Hauptdiagnosen, für die wegen dieses Ereignisses eine stationäre Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftreten erster Sym­ptome erfolgt. Von den Kliniken werden die anonymisierten, fallbezogenen Behandlungsdaten elektronisch (im KIS-System des Krankenhauses oder in dem von der Ärztekammer zur Verfügung gestellten EDV-Programm „STROKE“) dokumentiert. Den Softwareanbietern wird jährlich eine aktualisierte technische Spezifikation zur Entwicklung entsprechender Dokumentationssysteme zur Verfügung gestellt.

ICD-10-Katalog 2024 - Einbezogene Hauptdiagnosen

Erfassungsbogen Nordrhein für 2024

Erkennung dokumentationspflichtiger Behandlungsfälle (QS-Filter)

Spezifikation Nordrhein 2024, Version 01 (Stand: 26.9.2023)

Kontakt zur Qualitätssicherung in der Schlaganfallbehandlung

Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

Referentin / Referent: N.N.

qs-stroke(at)aekno.de

0211 / 4302 2211

0211 / 4302 2209

Katharina Eble

qs-stroke(at)aekno.de

0211 / 4302 2708

0211 / 4302 2709

 
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