Ärztekammer NordrheinBescheinigung für kosmetische Fußpflege kann Beihilfe zur Steuerverkürzung sein 31.01.2013 Seite 9Rheinisches Ärzteblatt Heft 2/2013 Seite 9Dazugehörige DateienBescheinigung für kosmetische Fußpflege kann Beihilfe zur Steuerverkürzung sein [91 KB]Ärztekammer Nordrhein Zur Übersicht