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2018: Mehr Themen als das TSVG

21.12.2018 Seite 25
RAE Ausgabe 1/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2019

Seite 25

Zog eine erste Zwischenbilanz: KVNO-Chef Dr. Frank Bergmann. © Th.Hieronymi/FotoHiero.de

Das Jahr 2018 bot einigen Gesprächsstoff auf der Vertreterversammlung der KV Nordrhein am Freitag, 30. November – allem voran natürlich das „Termin-Servicegesetz“ (TSVG) der Bundesregierung, das 2019 kommt und den Zugang der Patienten zur GKV-Versorgung verbessern soll. Bei der VV ging es um wirkliche Probleme der ambulanten Versorgung, etwa den Trend zur ärztlichen Teilzeit. Und sinnvolle Angebote zur Sicherstellung, wie den neuen Strukturfonds in Nordrhein.

von Heiko Schmitz *

Das Jahresende ist die Zeit der Rückblicke. KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann schaute nicht nur auf den Anfang dieses Jahres, sondern auf den Beginn der Amtszeit von ihm und seinem Stellvertreter Dr. med. Carsten König zurück. Ein prioritäres Ziel des Vorstands seit dem Amtsantritt 2017: „Wir wollen an erster Stelle die ambulante Versorgung in der Regelversorgung und im Notdienst nachhaltig sicherstellen“, sagte Bergmann – diese Herausforderung werde immer größer. „Wir wissen: Ein Drittel unserer Mitglieder wählt in Zukunft Teilzeit. Das bedeutet, dass wir die ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen nicht nur ersetzen müssen, sondern mehr Köpfe brauchen, um die zur Verfügung stehende ärztliche Arbeitszeit zu erhalten.“

Viele Impulse für die Sicherstellung

Angetrieben werde diese Entwicklung durch den Trend zur Anstellung: „Von den rund 14.500 Ärztinnen und Ärzten in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) arbeitet ein Viertel unter 10 Stunden pro Woche, knapp 30 Prozent unter 20 Stunden.“ Und insbesondere in MVZ nehme die Zahl der Angestellten stetig zu. „Es ist also klar, vor welchem Problem wir bei der Rekrutierung des Nachwuchses stehen“, betonte Bergmann, der in seinem Bericht die Bedeutung der vielen Initiativen zur Sicherstellung in Nordrhein hervorhob. Dazu gehöre die Zusammenarbeit mit dem NRW-Gesundheitsministerium in der Genese des Landarztgesetzes, die Regelungen zum attraktiveren Quereinstieg in die Allgemeinmedizin und der umgesetzte Strukturfonds von KV und Krankenkassen in Nordrhein.

Projektleiter Dr. Johannes Martin berichtete, dass die Resonanz auf die Fördermaßnahmen erfreulich sei. In den wenigen Wochen seit dem Start seien bereits 13 vollständige Anträge auf Investitionskostenzuschüsse in neun der zunächst 19 aktuellen Fördergebiete gestellt worden, die Mehrzahl im Rhein-Erft-Kreis und im Oberbergischen Kreis. Anfang 2019 erfolgt die erste Aktualisierung der Fördergebiete, für deren Auswahl unter anderem der aktuelle Versorgungsgrad, die Altersstruktur der vor Ort tätigen Hausärzte und die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung betrachtet werden.

Ein weiteres hochprioritäres Thema des Vorstands, so Bergmann, sei die Honorarsituation, die durch die Vereinbarungen für die Jahre 2017 und 2018 inklusive der Konvergenzregelung verbessert worden sei. „Wir wollen aber insbesondere die Mittel der Versorgungsstärkungsverträge, die beendet werden mussten, kompensieren und werden in den jetzt anstehenden Honorarverhandlungen um eine Besserstellung Nordrheins kämpfen.“

Bei der Weiterentwicklung des Notdienstes wolle die KV den eingeschlagenen Weg fortsetzen. „Die Entwicklung bekommt derzeit eine Dynamik, die wir verstärken wollen – durch neue Portalpraxen, aber auch eine neue Organisation des Notdienstes wie in Köln, wo die Struktur der Notdienstpraxen im Westen der Stadt zum Januar modifiziert wird. Sie haben uns aufgefordert, die Ressourcen zu schonen – das tun wir“, sagte Bergmann.

Ein weiterer wichtiger Punkt für den Vorstand sei die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen: „Wir müssen mit unseren Vertragspartnern ins Gespräch kommen, um der Regelungswut und dem Misstrauen zu begegnen“, so Bergmann. „Wir haben eine gemeinsame Selbstverwaltung und brauchen dafür eine Vertrauenskultur.“ Seine konkrete Forderung: „Die Zahl der Regressanträge muss drastisch sinken.“ Schließlich appellierte Bergmann an die Delegierten, sich von der aktuellen Dynamik anstecken zu lassen: „Wir beobachten bei vielen Kolleginnen und Kollegen ein großes Beharrungsvermögen und wenig Bereitschaft zur Veränderung. Wir alle müssen dem Nachwuchs vermitteln, dass wir trotz aller Widrigkeiten und Ärger, trotz Unterfinanzierung und zu viel Bürokratie große Chancen und Potenziale in der vertragsärztlichen Tätigkeit sehen.“

Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, gab den Delegierten unter anderem einen Überblick über die 2018 von der KVNO auf den Weg gebrachten Verträge, die „teilweise unter dem Radar“ blieben. Insgesamt habe man 58 Verträge abschließen können, darunter 34 Sonderverträge, wie das am 1. November gestartete ZNS-Konsil mit der Barmer. Für 2019 kündigte KVNO-Vize König weitere Sondervereinbarungen an, darunter drei Vergütungsvereinbarungen für die DMP (Asthma, COPD und KHK). „Zusätzlich entwickeln wir mit den Berufsverbänden Konzepte zu den Themen Allergologie, Wundversorgung oder außerklinischen Beatmungspatienten“, so König.

Bei den Beschlüssen rückte das TSVG in den Mittelpunkt: Ohne Gegenstimmen votierte die VV für eine Resolution des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie, der die Einführung einer „gestuften und gesteuerten Versorgung“ psychisch Kranker deutlich ablehnt. Zudem stimmten die VV-Mitglieder gegen die im Kabinettsentwurf des Gesetzes vorgesehene Regelung zur Kodierung von Diagnosen, der eine „überbordende Bürokratie“ zur Folge hätte und „ohne Wert für die Versorgung“ sei.

* Dr. Heiko Schmitz ist Leiter des Bereichs Presse und Medien der KV Nordrhein.