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Ihre Stimme zählt!

21.12.2018 Seite 20
RAE Ausgabe 1/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2019

Seite 20

Zwischen Mai und Juni 2019 ist es wieder so weit: Dann haben Sie und Ihre 61.000 wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein die Chance, den Kurs der Kammer für die Legislaturperiode 2019-2024 zu bestimmen. Von heute an werden wir Sie daher über unterschiedliche mediale Kanäle über diese Wahl informieren. Denn eine starke Selbstverwaltung war noch nie so wichtig wie heute.

von Ulrich Langenberg und Sabine Schindler-Marlow

Regulierungsdichte, Probleme beim Entlassmanagement, Ausgestaltung der Digitalisierung, Unzufriedenheit mit der Gesundheitspolitik … diese und viele andere Themen sorgen für so manchen Diskussionsstoff bei Ärztinnen und Ärzten. So breit gefächert wie die Themen, so unterschiedlich sind zuweilen auch die Lösungsansätze, die die unterschiedlichen ärztlichen Gruppierungen, die sich zur Wahl stellen, präsentieren. Und das ist gut so, denn Meinungspluralität ist das Kennzeichen unseres demokratischen Grundverständnisses. Pluralismus als politische Idee setzt darauf, dass die Entscheidungskompetenz auf verschiedene Gruppen ausgewogen verteilt sein sollte und Entscheidungsprozesse ausgehandelt und zu einem Kompromiss gebracht werden. Wir verstehen darunter den legitimen Wettbewerb unterschiedlicher oder entgegengesetzter Interessen in einer Haltung gegenseitigen Respekts. Dieser Wettbewerb macht unsere Selbstverwaltung lebendig und bunt.

Kammerversammlung – Ort der Meinungsvielfalt

In der Kammerversammlung, dem sogenannten „Parlament“ der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte, dass Sie mit Ihrer Stimme wählen, kommen diese unterschiedlichen Meinungen zusammen. (siehe Grafik oben) Hier treffen sich 121 Ärztinnen und Ärzte mindestens zweimal jährlich, um die wesentlichen Weichen der Kammerpolitik zu stellen. Im Parlament werden Entscheidungen zur Berufs- oder Weiterbildungsordnung getroffen, zum Fortbildungswesen oder zur Altersversorgung. Es werden aber auch Entschließungen gefasst und Resolutionen verabschiedet, die sich an die Partner der Selbstverwaltung oder an die Politik richten. Und ganz wichtig: die Kammerversammlung wählt in ihrer ersten konstituierenden Sitzung nach einer Wahl den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die 16 weiteren Mitglieder des Kammervorstandes. Der Vorstand berät und entscheidet kontinuierlich über das Kammerhandeln. Der Präsident führt die Vorstandsbeschlüsse aus, vertritt die Kammer nach außen und verantwortet – unterstützt durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das Tagesgeschäft.

Die Kammerversammlung wählt auch die 29 Ärztinnen und Ärzte zu Delegierten der Ärztekammer Nordrhein beim Deutschen Ärztetag, dem wichtigsten Beschlussgremium der Ärzteschaft auf Bundesebene.

In Ausschüssen und Kommissionen beraten zahlreiche weitere Ärztinnen und Ärzte den Kammervorstand und den Präsidenten. Über 1.800 Kolleginnen und Kollegen sind ehrenamtlich in der Ärztekammer Nordrhein engagiert.

Selbstverwaltung regional

Ärztliche Selbstverwaltung findet aber nicht nur in der Hauptstelle in Düsseldorf statt, sondern gerade auch „vor Ort“ in den Kreisen und Städten. Ob Ausbildung für Medizinische Fachangestellte, Beratung, Fortbildung, Notfalldienst oder Schlichtungswesen: In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt kümmern sich die lokal zuständigen Ärztinnen und Ärzte um die Anliegen des Berufsstandes sowie ihrer Patientinnen und Patienten. Auch die Mitarbeit und Mitgestaltung in den Kommunalen Gesundheitskonferenzen, wie auch der Kontakt zur Öffentlichkeit gehören dazu. Die Verantwortung trägt der Kreisstellenvorstand, dem je nach Größe der Kreisstelle 7 bis 11 Ärztinnen und Ärzte angehören. Auch diese 27 Vorstände werden bei den Kammerwahlen 2019 gewählt.

Wahlen sind ein Privileg

Dass Ärztinnen und Ärzte die wichtigen Fragen und Rahmenbedingungen ihres beruflichen Alltags mitbestimmen dürfen, ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Dieses Vorrecht wird nur wenigen Berufen seitens des Gesetzgebers eingeräumt und liegt in dem Status des freien Berufs begründet. Charakteristikum Freier Berufe ist ihre eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Tätigkeit. Damit ist der ärztlichen Selbstverwaltung die Aufgabe und die Chance gegeben, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen.

    Auf Ihre Stimme kommt es an

    Ganz gleich, ob sie mit der Tätigkeit „Ihrer“ Kammer in den vergangenen Jahren zufrieden waren oder nicht: Sie haben 2019 auf’s Neue die Wahl, diejenigen Vertreter in die Ärztekammer Nordrhein „hineinzuwählen“, die Sie selbst für die Richtigen halten. Sie können aber auch selbstverständlich selbst aktiv werden und  sich in einer der Wahllisten engagieren oder eine eigene Wahlliste gründen. Wie das geht, können Sie auf unserer Homepage www.aekno.de/Kammerwahlen nachlesen. Wie auch immer Sie sich entscheiden – mit Ihrer Wahl setzen Sie ein Zeichen für eine starke und selbstbestimmte Ärzteschaft, die in Zeiten einer zunehmenden Industrialisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens und des rasanten Fortschritts in der Medizin so wichtig ist wie nie zuvor.

    Der Startschuss für die Kammerwahlen 2019 fällt mit der Auslegung der Wählerverzeichnisse vom 1. bis 14. März in den Kreis- und Bezirksstellen. (Siehe hierzu auch unsere Zeitleiste Seite 20 f.) Die Richtigkeit Ihrer Daten können dann auch online über das Portal der Ärztekammer Nordrhein unter www.meineaekno.de überprüfen. Sie möchten bei den Kammerwahlen kandidieren oder eine Wahlliste unterstützen? Dies ist noch bis zum 5. April 2019, 18.00 Uhr, möglich. Ausführliche Informationen dazu, finden Sie auf unserer Homepage.

    In der Juniausgabe des Rheinischen Ärzteblatts, das 2019 schon am 20. Mai erscheinen wird, stellen sich die unterschiedlichen Listen in Wahlanzeigen vor und Sie finden alle Wahlvorschlagslisten dort und im Internet. (Informationen zur Veröffentlichung von Wahlanzeigen finden Sie auf Seite 23)

    Die Wahl selbst ist eine Briefwahl. Ihre Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln erhalten Sie per Post ab dem 20. Mai 2019. Und dann läuft die Zeit: Alle Wahlbriefe, die bis zum 28. Juni,  bis 18.00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind, zählen. Wer wählt darf auch feiern! Unter diesem Motto laden wir Sie am 29. Juni 2019 zu unserer Wahlparty ins Haus der Ärzteschaft ein. Ab 19.00 Uhr werden wir dann die vorläufigen Wahlergebnisse verkünden.

    Wir begleiten Sie!

    Uns, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ärztekammer, ist es wichtig, dass Sie Ihr Stimmrecht ausüben können und jederzeit die Informationen erhalten, die Sie für Ihre Wahl benötigen. Wir werden Sie daher von heute an bis zur konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am 7. September 2019 und den konstituierenden Sitzungen der Kreisstellenvorstände bis zum 11. September auf unterschiedlichen medialen Kanälen begleiten.

    Die junge Ärztin in der Weiterbildung, der Kollege aus dem Gesundheitsamt, der Landarzt, die Kollegin aus der Notaufnahme in der Klinik, die nicht mehr berufstätige aber engagierte Ärztin im Ruhestand, sie alle sind Mitglieder unserer Ärztekammer, sie alle möchten wählen, aber informieren sich über unterschiedliche Medien. Aus diesem Grund werden wir unsere Öffentlichkeitsarbeit zur Wahl auf unterschiedlichen medialen Kanälen laufen lassen.

    Beginnend mit dem 15. Januar und einem Spot zur Kammerwahl 2019 auf unserer Internetseite und unserem YouTube-Kanal geht es los. Der Film bildet den Auftakt zu unserer Öffentlichkeitskampagne zur Wahl 2019, um Sie, die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte, für eine Mitwirkung in der ärztlichen Selbstverwaltung zu gewinnen und zur Wahlbeteiligung zu mobilisieren. Ab dem 1. April stimmen wir Sie auf einem neuen Instagram-Account und unserer neuen Homepage auf die Wahl ein. Im Rheinischen Ärzteblatt werden wir Sie in gewohnter Weise über Anzeigen und Artikel informieren. Die wichtigsten Punkte zur Wahl werden wir auch in unserem Newsletter „Kammerkompakt“ zusammenstellen und ergänzend werden Flyer, Poster und Plakatwände in den Kreisstellen auf die Wahl zur Kammerversammlung hinweisen. Ziel des Crossmedia-Auftritts ist es, einen niedrigschwelligen Zugang zu allen Mitgliedern herzustellen und die unterschiedlichen Medienpräferenzen dabei zu bedienen.

    Wir möchten gemeinsam mit Ihnen auch in der nächsten Legislaturperiode für eine starke Selbstverwaltung arbeiten, deren Stimme in Politik und Gesellschaft Gewicht hat.

    Alle Informationen zur Kammerwahl finden Sie auf unserer Homepage www.aekno.de/kammerwahlen. Persönlich erreichen Sie unser Wahlteam unter kammerwahlen(at)aekno.de oder telefonisch unter 0211 4302-2101.

    Veröffentlichung von Wahlanzeigen im Rheinischen Ärzteblatt (Juni 2019)

    Nach Beschluss des Kammervorstandes können die Wahlgruppierungen nach den folgenden Regelungen vor den Kammerwahlen 2019 Anzeigen im Rheinischen Ärzteblatt veröffentlichen, um sich mit ihrem Programm den potenziellen Wählern vorzustellen.
    1. Zur Wahl der Kammerversammlung soll jede Wahlgruppierung die Möglichkeit erhalten, im Rheinischen Ärzteblatt eine Anzeige aufzugeben, die je Liste und Wahlkreis eine Druckseite nicht überschreiten darf. Nach Wunsch kann der Text auf 1/1, 1/2 hoch und quer, 1/3 quer, 1/4 hoch und quer oder 1/6 hoch und quer Druckseite beschränkt werden.
    2. Diese Anzeigen können nur einmal erscheinen, und zwar alle in derselben Ausgabe (Rheinisches Ärzteblatt Juni 2019 – vorgezogener Erscheinungstermin 20. Mai 2019). Die Juniausgabe ist deshalb vorgesehen, weil in dieser Ausgabe auch alle Wahlvorschläge abgedruckt und die Stimmzettel spätestens am 20. Mai 2019 an die Wählerinnen und Wähler versandt werden.
    3. Die Wahlleiter für die Wahl zur Kammerversammlung in Düsseldorf und Köln sollen allen Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen diesen Beschluss über die Veröffentlichung von Anzeigen möglichst bereits bei der Vorlage des Wahlvorschlages zur Kenntnis bringen. Eine Mitteilung über die Möglichkeit der Wahlanzeigen erfolgt in den Ausgaben Januar und Februar 2019 des Rheinischen Ärzteblattes sowie auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein.
    4. Die inhaltliche Gestaltung der Anzeigen liegt in der Verantwortung der Wahlgruppierungen. In jeder Anzeige muss eine Person bezeichnet werden, die hierfür die Verantwortung trägt.
    5. Die verbindliche Buchung der Anzeige (unter Angabe der gewünschten Größe) muss bis spätestens 8. April 2019 beim WWF-Verlag vorliegen. (WWF-Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 1831, 48257 Greven, Telefon 02571 9376-31, Fax 02571 9376-55, E-Mail: verlag(at)wwf-medien.de, unter Stichwort: Wahlanzeige.
    6. Die vier Umschlagseiten des Blattes werden von Wahlanzeigen freigehalten.
    7. Die Verteilung der Wahlanzeigen auf die im Blatt üblicherweise für Anzeigen zur Verfügung stehenden Seiten wird unter Aufsicht der Justiziarin bzw. des Justiziars der Ärztekammer Nordrhein zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt nach Eingang aller Anzeigenbuchungen per Los entschieden.
      Aus einem Lostopf mit den zur Verfügung stehenden Seiten wird jeweils eine Seite gezogen, dann wird eine Anzeigenbuchung dieser Seite zugelost und so fort, bis alle Buchungen untergebracht sind.
    8. Die Kosten für die Veröffentlichung der Anzeigen müssen von den einzelnen Wahlgruppierungen getragen werden. Mit dem WWF-Verlag ist eine Sonderregelung mit Preisnachlass ausgehandelt worden, nach der bei Aufgabe der Anzeigen auf dem oben geschilderten Weg die dem Vorstand vorliegenden Preise zuzüglich MWSt. gelten (siehe www.aekno.de/Kammerwahlen).
    9. Die Veröffentlichung von Wahlanzeigen bezüglich der Wahl zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein ist nicht vorgesehen.
    10. Beilagen sind von der Regelung nicht erfasst.
    11. Anzeigen, in denen zur Gründung einer Liste aufgerufen wird, sind ebenfalls nicht erfasst.
    12. Die Wahlanzeigen sollen auch in der Online-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblattes erscheinen.

     

       Ihr Zeitplan für die Kammerwahlen 2019

      1. bis 14. März 2019Prüfen Sie vor Ort in den Kreis- und Bezirksstellen oder über das Kammerportal, ob Sie korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
       bis zum 5. April 2019haben Sie Zeit, einen Wahlvorschlag einzureichen.
       ab 20. Mai 2019senden wir Ihnen alle Unterlagen zu, die Sie für Ihre Stimmabgabe benötigen.
       20. Mai 2019Ein Sonderheft des Rheinischen Ärzteblattes enthält alle Informationen zur Wahl – einschließlich der Wahlanzeigen und aller Wahlvorschlagslisten.
       24. Mai bis 28. Juni 2019Ihr Wahlbriefumschlag muss bis zum 28.6., 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingegangen sein, damit Ihre Stimme zählt.
       29. Juni 2019Mitteilung der vorläufigen Wahlergebnisse auf der Homepage im Laufe des Abends.
      Mitteilung der vorläufigen Wahlergebnisse auf der Wahlparty im Haus der Ärzteschaft ab 19.00 Uhr
       7. September 2019Die Kammerversammlung wählt in ihrer konstituierenden Sitzung den Präsidenten und den Kammervorstand.

      Wahl der Bezirksstellenausschüsse.

       bis 11. September 2019konstituierende Sitzung der Kreisstellenvorstände

      Ihre Ansprechpartner für die Kammerwahlen 2019

      Leitung Kammerwahlen

      Christa Schalk           0211 4302-2110

      Aggi Schneider          0211 4302-2102

      Kammerversammlungswahl

      Aggi Schneider          0211 4302-2102

      Alexandra Langer-Brudek  0211 4302-2121

      Kreisstellenwahl

      Ivonne Hüsken           0211 4302-2101

      Jennifer Mohr             0211 4302-2111

      Unterstützung vor Ort

      Tanja Stöver               0211 4302-2140

      E-Mail für Fragen rund um die Wahlen 2019: