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„Ein-Tresen-Modell“ - NRW führt bis 2022 flächendeckend Portalpraxen an Krankenhäusern ein

31.08.2018 Seite 7
RAE Ausgabe 3/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2019

Seite 7

Das Hauptmerkmal der sogenannten Portalpraxen ist ein zentraler Empfang. Hilfesuchende sollen auf diese Weise an die geeignete Versorgungsform weitergeleitet werden. © pressmaster/fotolia

Bis zum Jahr 2022 sollen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend sogenannte Portalpraxen etabliert werden. Darauf haben sich im Februar das Gesundheitsministerium, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, die Apothekerkammern sowie die gesetzlichen Krankenkassen des Landes geeinigt. An einem zentralen Empfang („Ein-Tresen-Modell) dieser Praxen in einem Krankenhaus soll künftig eine strukturierte Ersteinschätzung der Behandlungsnotwendigkeit des hilfesuchenden Patienten erfolgen und dieser dann entweder an die Bereitschaftsdienstpraxis der Vertragsärzte, die Notfallambulanz des Krankenhauses weitergeleitet oder in eine reguläre vertragsärztliche Sprechstunde vermittelt werden. Erreicht werden soll damit ein schnellerer Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgungsebene. Zugleich soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Klinikambulanzen und Notaufnahmen zu entlasten.„Ich freue mich sehr, dass wir mit dem breiten Bündnis in der Verbesserung der Gesundheitsversorgung an einem Strang ziehen“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Reformbedarf sei unübersehbar. „Umso mehr freue ich mich, dass wir mit der gemeinsamen Erklärung nun zügig die Notfallversorgung verbessern werden und nicht auf den Bundesgesetzgeber warten.“„Ärztinnen und Ärzten aus Klinik und Praxis möchten im Sinne ihrer Patientinnen und Patienten noch enger zusammen arbeiten. Es ist gut, dass sich die Voraussetzungen dafür durch die Einführung von Portalpraxen verbessern und die Patienten ohne Umwege in die für sie passende Versorgungsebene kommen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein.

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