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Kammerwahlen - Eine Wahl im Sommer der ersten bemannten Mondlandung

01.07.2018 Seite 6
RAE Ausgabe 3/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2019

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Zwischen dem 26. Juni und dem 5. Juli 1969 fand vor 50 Jahren die Wahl zur Kammerversammlung statt. Dies ist der ersten Wahlbekanntmachung zu entnehmen, die in der Ausgabe des Rheinischen Ärzteblattes vom 23. März 1969 veröffentlicht wurde. Damals war Nordrhein entsprechend der Regierungsbezirke in die Wahlbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln aufgeteilt und nicht, wie nach der Gebietsreform, in die zwei Wahlbezirke Düsseldorf und Köln. Gleich geblieben ist, dass per Brief gewählt wird. Die Überlegungen zur Gebietsreform, die damals sechs Regierungsbezirke in drei zu überführen, wie es das „Rietdorf-Gutachten“ vorsah, waren so gut wie vom Tisch, wie das RÄ in der gleichen Ausgabe berichtet. Das Gutachten war nach dem Reform- Kommissionsleiter und Staatssekretär des Landesinnenministeriums Dr. Fritz Rietdorf benannt. Der im gleichen Gutachten formulierte Vorschlag, die Kammern Nordrhein und Westfalen-Lippe der Heilberufe zusammenzulegen, stand weiter zur Diskussion; trotz massiver Proteste unter anderem vom Verband der Freien Berufe.

Die Ausgabe vom 8. März 1969 des Rheinischen Ärzteblattes informierte die Ärzteschaft über Änderungen im Arzneimittelrecht. Seit August 1968 führte eine Verordnung eine Liste von Medikamenten ein, die verschreibungspflichtig sind. Das Besondere: „Mit dieser Rechtsverordnung wurde die Materie der Verschreibungspflicht bundeseinheitlich geregelt und löst die bisher bestehenden Ländervorschriften ab. Welche Bedeutung die getroffene Regelung hat, ergibt sich schon daraus, daß 35 Rechtsverordnungen ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt wurden.“

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