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Keine Aufspaltung der Versorgung!

18.03.2019 Seite 12
RAE Ausgabe 3/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2019

Seite 12

  • Ärzteschaft wendet sich gegen eine Fragmentierung der Versorgung in ein Modell für somatische Erkrankungen und eines für psychische Störungen. © WoGi/fotolia

Am 3. Januar 2019 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Referentenentwurf zum „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ vorgelegt, der die Einführung eines Bachelor- und Masterstudiengangs „Psychotherapie“ vorsieht und einen neuen akademischen Heilberuf, den des „Psychotherapeuten“, einführt. Patientenverbände und Ärzteschaft üben Kritik.

von Sabine Schindler-Marlow

Mit dem Anfang des Jahres vorgelegten 76-seitigen Referentenentwurf zum „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“, der das bisherige Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ablösen soll, wird ein neues Berufsbild geschaffen, das des „Psychotherapeuten“ mit einem eigenen Studiengang.

Laut Entwurf wird sich das zukünftige Studium zum Psychotherapeuten vom bisherigen Psychologiestudium in deutlichem Umfang unterscheiden, „weil es frühzeitig die Kenntnisse zu erwerben und Kompetenzen zu entwickeln gilt, die für die heilkundliche Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, erforderlich sind“.

Patienten- und Ärzteverbände befürchten, dass dieser Ansatz die Abspaltung der Versorgung von Menschen mit psychischen  Erkrankungen aus dem medizinischen System fördert, statt sinnvolle Vernetzung voranzubringen. Denn die Frage der Feststellung einer psychischen Störung mit Krankheitswert umfasst immer auch eine organische Abklärung, die in vernetzten Strukturen mit Ärzten im Allgemeinen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen sollte. Doch die im alten PsychThG definierten Abstimmungspflichten („Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist seine somatische Abklärung herbeizuführen“) sind im neuen Entwurf nicht mehr enthalten.

In Zukunft soll nach einem fünfjährigen Bachelor-/Masterstudium und nach Bestehen einer „psychotherapeutischen Prüfung“ die Approbation erteilt werden. Absolventen haben dann die Berechtigung, in ihrem Beruf zu arbeiten. Nach der Approbation soll eine Qualifizierung im Wege einer mehrjährigen Weiterbildung analog der Facharztweiterbildung erfolgen, in der Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen beziehungsweise Kindern und Jugendlichen gesetzt werden und eine vertiefte Qualifizierung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren erworben wird. Diese Weiterbildung zum „Fachpsychotherapeuten“ ist Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister und für die Zulassung zur psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter.

Der Referentenentwurf sieht ebenfalls eine Regelung vor, nach der die zuständigen Landesbehörden Modellstudiengänge zulassen können, in denen die neuen Psychotherapeuten auch auf das Verordnen von Psychopharmaka vorbereitet werden.

Pläne stoßen auf Kritik

Seit Vorstellung der Pläne formiert sich bei Patientenvertretern und in der Ärzteschaft Widerstand. Mit dem Entwurf würden keine Versorgungsprobleme gelöst, sondern durch die Etablierung eines neuen Heilberufs und dem Einziehen einer neuen Versorgungsebene neue Schnittstellen geschaffen, heißt in den Stellungnahmen der ärztlichen Verbände. Dabei ist es durchaus so, dass die Ärzteschaft die Notwendigkeit anerkennt, dass die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten reformiert und die finanzielle Situation der Ausbildungsteilnehmer verbessert werden sollte. Dies aber nicht um den Preis getrennter Versorgungsbereiche und einer Schlechterstellung psychisch kranker Menschen in Bezug auf die Behandlungssicherheit (Beispiel Modellstudiengang: Psychopharmakaverordnung).

Gudrun Schliebener, Vorsitzende des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V., bemängelt, dass die Bezeichnung „Psychotherapeut“ für Patienten keinen Rückschluss auf die dahinterstehende Ausbildung zulässt und Patienten im Krankheitsfall zukünftig noch weniger wüssten, an wen sie sich wenden sollten. Wenig Verständnis hat Schliebener auch dafür, dass psychisch kranke Patienten sich demnächst an Psychotherapeuten wenden sollten, ohne dass diese die Fähigkeit besitzen würden, zum Beispiel somatische Diagnosen richtig einordnen zu können. Viele der erkrankten Familienmitglieder aus ihrem Verband hätten aber mehrere Erkrankungen und müssten befürchten, unkoordiniert in den unterschiedlichen Systemen behandelt zu werden. Eine solche gesetzliche Regelung würde daher aus Sicht des BApK zu einer Schlechterstellung psychisch kranker Patienten führen.

Ähnlich äußert sich die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Sie fordert „eine komplette Neuausrichtung“ des Gesetzes. „Der vorliegende Entwurf versucht, die Diagnostik, Behandlung und Erforschung psychischer Erkrankungen in wesentlichen Teilen völlig von der Medizin zu trennen. Ihm liegt die falsche Annahme zugrunde, dass Psychotherapie isoliert ohne eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung in Psychologie oder Medizin als reine Technik erlernt und ausgeübt werden kann“, so die Fachgesellschaft.

Fragmentierung von Soma und Psyche verhindern

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt den Entwurf strikt ab. Der Entwurf verfehle völlig das Ziel einer verbesserten Ausbildung in diesem wichtigen Versorgungsbereich.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit ihren jeweils spezifischen Kompetenzen ergänzen, so die BÄK, das therapeutische Angebot sinnvoll, sie können aber keinesfalls die ganzheitliche ärztliche Expertise in Diagnose und Therapie ersetzen. Denn psychische Erkrankungen gingen häufig mit behandlungsbedürftigen somatischen Erkrankungen einher. Oft bedingten sich beide wechselseitig und verstärken sich sogar. Aber anstatt auf eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung komplexer Krankheitsbilder hinzuwirken, bedrohe die vorgesehene Reform eine individuelle, somatische wie psychische Aspekte integrierende Versorgung der Patientinnen und Patienten. Diese Reform führe damit zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung. Harsche Kritik übt die BÄK aber auch an den geplanten Modellstudiengängen, in denen die Absolventen auch zur Verordnung von Psychopharmaka befähigt werden sollen. Ihr Resümee: „Das gefährdet die Sicherheit der Patienten“. Der Marburger Bund ergänzt in seiner Stellungnahme, dass „in der Praxis derzeit gar keine Versorgungsprobleme bestehen, die eine Ausweitung der Verordnungsbefugnis erfordern“.

Ihre Meinung per Mail

Seit dem Vorliegen des Referentenentwurfs schildern uns auch viele nordrheinische Ärztinnen und Ärzte ihre Bedenken zu dem Gesetz. Wir würden Ihre Einschätzung ebenfalls gerne erfahren und in unsere Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zu dem Referentenentwurf aufnehmen.

Schicken Sie uns Ihre Meinung zur geplanten Reform bis zum 20. März 2019 an die Pressestelle der Ärztekammer Nordrhein, per Mail: pressestelle(at)aekno.de oder per Post, Ärztekammer Nordrhein, Pressestelle, Tersteegenstr. 9, 40474 zu.

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