Vorlesen

Vertragsärzte protestieren mit „Arztzeituhr“ gegen Berliner Pläne

18.03.2019 Seite 21
RAE Ausgabe 3/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2019

Seite 21

Die "Arztzeituhr" der KBV in Berlin. © Heiko Schmitz

Die Zeit, die niedergelassene Vertragsärzte ihren Patienten zur Verfügung stellen können, ist rückläufig. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit einer rückwärts laufenden „Arztzeituhr“hin und warnt vor einer Verschärfung des Trends durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

von Bülent Erdogan

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine digitale „Arztzeituhr“ geschaltet, die rückwärts läuft. Die Stundenanzeige der KBV nimmt die Idee der weithin bekannten „Schuldenuhr“ des Deutschen Steuerzahlerbundes auf. Der Unterschied: Während sich die Bundesbürger derzeit über einen sinkenden Schuldenstand des Staates freuen dürften, ist mit einer abschmelzenden Arztzeit eine Verknappung ärztlicher Versorgung in der Niederlassung verbunden. Laut KBV verschwinden zum Beispiel durch den Trend zur Anstellung und den Wunsch vieler nachrückender Ärztinnen und Ärzte, neben dem Beruf auch ein Privatleben zu führen, minütlich bundesweit 474 Arztminuten. Mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) könnte sich der Trend, so warnt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, Orthopäde aus Düsseldorf, noch verschärfen: insbesondere ältere Kolleginnen und Kollegen könnten sich als Reaktion auf neue Bürokratie und verschärfte Regeln für den Praxisbetrieb früher als geplant aus der Versorgung zurückziehen – und würden durch Kollegen ersetzt, die weniger Stunden in der Woche am Patienten tätig sind.

Konkret geht es um Pläne der Großen Koalition zu Mindestsprechstundenzeiten und verpflichtenden offenen Sprechstunden. Auch die rheinische Ärzteschaft lehnt diese Aspekte des TSVG ab: „Eine wirkliche Verbesserung der ambulanten Versorgung kann nur erreicht werden, wenn der Gesetzgeber für die erforderlichen Ressourcen sorgt und die ärztliche Freiberuflichkeit konsequent stärkt, statt sie durch neue Reglementierungen weiter einzuschränken“, sagt Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. „Mit einer Anhebung der Mindestsprechstundenzahl auf 25 Stunden pro Woche lässt der Gesetzgeber in der Öffentlichkeit einen durchweg völlig unzutreffenden Eindruck über die Arbeitsleistung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten entstehen.“ Zugleich befördere er eine Erwartung nach mehr Sprechstundenzeiten, die sich so nicht erfüllen könne, weil Niedergelassene bereits jetzt eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich mehr als 50 Stunden leisteten.

Ebenso ungeeignet sind aus Sicht der rheinischen Ärzte verpflichtende „offene Sprechstunden“. Wo solche Sprechstunden sinnvoll seien, böten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sie bereits heute an.

Die vorgesehene extrabudgetäre Vergütung ärztlicher Grundleistung trifft an Rhein und Ruhr auf Zustimmung, allerdings ist der Gesetzgeber nach Ansicht der nordrheinischen Kollegen zu kurz gesprungen. So sei die im Gesetzentwurf vorgenommene Differenzierung zwischen regelhaften und spezifischen Leistungen im Verfahren problematisch. Henke: „Für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden Versorgung ist über die im Gesetzentwurf enthaltenen, punktuellen Maßnahmen hinaus ein tatsächliches Ende der Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen nötig, so wie dies die Ärzteschaft seit Langem fordert.“