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"Aufarbeitung der Vergangenheit und Mahnung für die Zukunft"

29.03.2019 Seite 21
RAE Ausgabe 4/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2019

Seite 21

Professor Dr. Frank Schneider ist einer der Initiatoren der Ausstellung. © FZ Jülich

RhÄ: Herr Professor Dr. Schneider, wie ist es zur Konzeption und Realisierung der Ausstellung gekommen?
Schneider: Nach Kriegsende sind viele Ärzte und am Krankenmord beteiligtes Personal nicht zur Rechenschaft gezogen oder vergleichsweise milde bestraft worden. Die medizinischen Fachgesellschaften, auch die psychiatrische, haben zu den Taten im Nationalsozialismus viel zu lange geschwiegen. Erst in den 1980er-Jahren begann die öffentliche Erinnerung an die Opfer. Die DGPPN hat sich 2009 zur besonderen Verantwortung bekannt, die uns aus der Beteiligung unserer Vorläuferorganisationen an massenhaften Krankenmorden und Zwangssterilisierungen erwächst. Neben einer geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung und der Übernahme von Verantwortung für die Taten der Vorläuferorganisatoren geht es auch um Öffentlichkeitsarbeit. Die Ausstellung soll die Geschehnisse während der NS-Zeit dokumentieren und eine Auseinandersetzung der deutschen Psychiatrie mit den Forschungsergebnissen fördern.

RhÄ: Worin besteht der besondere Ansatz der Darstellung?
Schneider: Sie dreht sich um die Frage nach dem Wert des Lebens. Die vier Stationen beschäftigen sich zunächst mit den gedanklichen und institutionellen Voraussetzungen der Morde und fassen die Verbrechen von Ausgrenzung und Zwangssterilisation bis zur Massenvernichtung zusammen. Im Anschluss geht es exemplarisch um Opfer, Täter, Tatbeteiligte und Opponenten und das Geschehen von 1945 bis heute. Die Ausstellung rückt die Opfer und ihre Angehörigen ins Zentrum.

RhÄ: Worin besteht der Wert aus aktueller Sicht?
Schneider: Das Thema „Psychiatrie im Nationalsozialismus“ hat eine hohe Relevanz für Debatten der Gegenwart wie beispielsweise um die Sterbehilfe, Zwangsmaßnahmen oder die Flüchtlinge. Den Patientinnen sowie Patienten wurde während der NS-Zeit das ‚Menschsein‘ abgesprochen und somit auch die Menschenrechte, insbesondere ihr Recht auf Leben und Selbstbestimmung. Auch deshalb ist bei einschränkenden Maßnahmen in der psychiatrischen Behandlung besondere Vorsicht vonnöten.

RhÄ: Was kann die Ausstellung bewirken?
Schneider: Unser Ziel ist nicht nur das Lernen aus den Fehlern der Vergangenheit, sondern auch das Sensibilisieren für das eigene Handeln in Gegenwart und Zukunft. Durch den Aufbau rückt die Ausstellung den Wert des Menschen ins Bewusstsein, der auch heute wieder im Zentrum von Debatten über den Sozialstaat, Flucht, Inklusion, Stigmatisierung oder den Wert eines Menschen für die Gesellschaft steht. Soziokulturell thematisiert sie unter anderem die „Entmenschlichung“ von Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen.

RhÄ: Wie konnte es in diesem Umfang zu medizinisch-ethischen Grenzüberschreitungen kommen, zu Zwangssterilisationen, Euthanasie und Mord an Patienten?
Schneider: Es gab viele Akteure. Die Täter waren deutsche Ärzte, Juristen, Verwaltungsfachleute, Pflegekräfte, Fahrer, „Leichenbrenner“, Verwaltungskräfte, Richter, Regionalbeamte, denen Anstalten unterstanden, Amtsärzte, aber teilweise auch Familienangehörige. Die Eugenik, also die Vorstellung, dass Völker von Erbanlagen bestimmt werden, die ‚reingehalten‘ werden müssten, entstand nicht nur in Deutschland im 19. Jahrhundert und war damals gesellschaftsfähig. Wie die Idee, dass menschliches Leben einen bestimmten Wert für eine Gesellschaft habe, der höher oder niedriger sein und bis hin zu ‚lebensunwerten Leben‘ reichen könne. Die ‚Gesundheit des Volkes‘ wurde – auch von Ärzten – über die Gesundheit des Individuums gestellt.

Die Fragen stellte Dr. Heiko Schmitz