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Elektronische Arztausweise


Grundsätzlich empfehlen wir allen Kammermitgliedern, die Ausstellung eines Arztausweises zu beantragen. Als Inhaber eines Arztausweises können Sie sich zum Beispiel an Unfallorten oder gegenüber Apothekern als Arzt ausweisen.

Auf Antragsstellung können Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein einen kostenfreien elektronischen Arztausweis-light (eA-light) oder / und einen kostenpflichtigen elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für die Telematikinfrastruktur beantragen.

Da ein Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, wollen wir vorsorglich darauf hinweisen, dass bei der Verwendung die gleiche Sorgfalt geboten ist wie bei anderen Ausweisarten (z. B. Personalausweis oder Bankkarte).

Die Arztausweise unterscheiden sich hinsichtlich der möglichen Funktionalitäten des integrierten Chips und sind nach der benötigten Anforderung zu wählen.


Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur, wird von einem externen Vertrauensdienstleister im Auftrag der Ärztekammer für das Kammermitglied erstellt und ist mit monatlichen Kosten für den Arzt verbunden.

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Aktuelle Gesetze lassen den eHBA zum Standard werden

Verschiedene Bundesgesetze bringen digitale Anwendungen, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) spätestens ab Anfang 2021 nötig machen.

Die Ärztekammer empfiehlt ihren Mitgliedern, frühzeitig einen eHBA zu beantragen.

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Elektronischer Arztausweis-light (eA-light)

Der Arztausweis ohne qualifizierte elektronisches Signatur (QES) heißt elektronischer Arztausweis-light (eA-light). Dieser Ausweis wird von der Ärztekammer Nordrhein selbst erstellt und an ihre antragstellenden Mitglieder kostenfrei ausgegeben. Der eA-light ist fünf Jahre gültig.

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Fragen zum Arztausweis?

0211 / 4302 2560

arztausweis(at)aekno.de

 

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 9 – 15 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr

eHBA wird zum Standard - jetzt beantragen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der zentrale ärztliche Schlüssel, um künftig an der digitalen Gesundheitsversorgung teilnehmen zu können. Weitere Informationen finden Sie hier

Die Ärztekammer empfiehlt ihren Mitgliedern, jetzt einen eHBA über das Portal zu beantragen.

Zum Portal

Hier geht es zum Portal "meine ÄkNo"

Hinweis

Die Anmeldung am Portal "meine ÄkNo" (www.meineaekno.de) erfolgt nicht über das LogIn auf der Homepage www.aekno.de, auf der Sie sich derzeit befinden.

An dieser Stelle kommen Sie auf das Portal "meine ÄkNo". Die erstmaligen Zugangsdaten zu dem Login auf "meine ÄkNo" erhalten Sie per Post.

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