Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
eHeilberufsausweis jetzt bestellen und Sanktionen vermeiden
Die Ärztekammer Nordrhein weist darauf hin, dass niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte Honorarkürzungen vermeiden können, wenn sie bis zum 1. Juli 2021 den elektronischen Arztausweis bestellt haben.
Elektronischen Heilberufsausweis jetzt beantragen
Gesetze lassen den eHBA zum Standard werden

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und weitere Gesetze rund um die Digitalisierung wie das Digitale-Versorgung-Gesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz bringen digitale Anwendungen, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) spätestens ab Anfang 2021 nötig machen.
Das PSDG enthält verschiedene Fristen, die es nötig machen, dass Ärztinnen und Ärzte, Kliniker ebenso wie Niedergelassene, handeln, wenn sie keine Sanktionen in Kauf nehmen wollen.
Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt ihren Mitgliedern, frühzeitig einen eHBA zu beantragen.
Der Weg zum elektronischen Heilberufsausweis im Video erklärt
Anleitungen zur Beantragung
Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises bei der Bundesdruckerei
Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises bei medisign
Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises bei shc
Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises bei T-Systems
Anbieter
Der eHBA wird in Zusammenarbeit mit zugelassenen Vertrauensdienstebietern erstellt. Informationen zur Vertragslaufzeit und zu anfallenden Gebühren finden Sie auf den Homepages der Vertrauensdiensteanbieter.
Aktuelle Vertrauensdiensteanbieter
Bundesdruckerei GmbH (Ausweiskarte der 2. Generation)
medisign GmbH (Ausweiskarte der 2.Generation)
SHC / Atos (Ausweiskarte der 2. Generation)
T-Systems International GmbH (Ausweiskarte der 2. Generation)