Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Elektronischen Heilberufsausweis jetzt beantragen
Gesetze lassen den eHBA zum Standard werden

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und weitere Gesetze rund um die Digitalisierung wie das Digitale-Versorgung-Gesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz bringen digitale Anwendungen, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) spätestens ab Anfang 2021 nötig machen.
Das PSDG enthält verschiedene Fristen, die es nötig machen, dass Ärztinnen und Ärzte, Kliniker ebenso wie Niedergelassene, handeln, wenn sie keine Sanktionen in Kauf nehmen wollen.
Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt ihren Mitgliedern, frühzeitig einen eHBA zu beantragen.
Anbieter
Der eHBA wird in Zusammenarbeit mit zugelassenen Vertrauensdienstebietern erstellt. Informationen zur Vertragslaufzeit und zu anfallenden Gebühren finden Sie auf den Homepages der Vertrauensdiensteanbieter.
Aktuelle Vertrauensdiensteanbieter
Bundesdruckerei GmbH (Ausweiskarte der 2. Generation)
medisign GmbH (Ausweiskarte der Generation 2)
SHC / Atos (Ausweiskarte der 2. Generation)
T-Systems International GmbH (Ausweiskarte der 2. Generation)