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Videosprechstunde und Co.

NRW fördert Ausbau der Telemedizin mit zwei Millionen Euro

20.11.2019 Seite 9
RAE Ausgabe 12/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2019

Seite 9

Das Land hat ein Förderprogramm für die ambulante Telemedizin aufgelegt. © Andrey Popov/Fotolia.com

Nordrhein-Westfalen stellt im kommenden Jahr zwei Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin im ambulanten Bereich zur Verfügung. Laut einer Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums hat das Land mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Hausärzteverband sowie unter Einbindung der Krankenkassen ein Förderprogramm entwickelt, über das Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen können. Gefördert werden sollen zum Beispiel technische Infrastruktur für die Durchführung von Telekonsilen (Arzt-Arzt-Gespräche), von Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten, zur telemedizinisch gestützten Delegation oder zur elektronischen Visite in der Pflege. „Zahlreiche Fortbildungen im Bereich Telematik und Telemedizin sowie die Fortbildungen zur Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) sind ebenfalls zuwendungsfähig“, heißt es in der Ankündigung des Ministeriums.

Die KV Nordrhein erhält aus dem Projekt eine Million Euro, um berechtigte Anträge aus dem Rheinland mit Fördermitteln zu unterstützen. Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden. Weitere Details zum Programm in Nordrhein sind unter www.kvno.de/telemedizin abrufbar.

KV Nordrhein