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Bonn

Willy Brandts Regierungserklärung unter ärztlichen Gesichtspunkten

20.11.2019 Seite 6
RAE Ausgabe 12/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2019

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Am 21. Oktober 1969 wurde Willy Brandt zum ersten sozialdemokratischen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Die SPD löste zusammen mit der FDP die seit 1966 bis dahin unter Kurt Georg Kiesinger regierende Große Koalition ab. Am 28. Oktober 1969 gab der neue Bundeskanzler eine Regierungserklärung ab, in der er seine politischen Ziele und Perspektiven verschiedener Politikfelder aufzeigte. Das Rheinische Ärzteblatt nahm in seiner Ausgabe vom 23. Dezember 1969 gesundheits- und sozialpolitische Aspekte unter die Lupe: „Im Bereich der Gesundheitspolitik sprach sich Brandt für eine sinnvolle Koordinierung von Wissenschaft und Forschung, Gesundheitsgesetzgebung, Gesundheitsvorsorge und gesundheitlicher Aufklärung aus.“ Er stellte den Aufbau eines Instituts für Sozialmedizin in Aussicht, das die Grundlagen für breit angelegte, gezielte Vorsorgeuntersuchungen und die „Frühdiagnose der großen Krankheiten unserer Zeit“ schaffen solle. Auch sah Brandt Handlungsbedarf beim Schutz vor Luft- und Wasserverschmutzung sowie Lärmemissionen. Er kündigte für 1970 ein Gesetz zur Lebensmittelrechtsreform und ein Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung eines bedarfsgerechten Systems leistungsfähiger Krankenhäuser an. Auch die ärztliche Ausbildung sollte im Frühjahr 1970 neu geregelt werden, kündigte Brandt an. „In diesem Zusammenhang bekannte sich die Bundesregierung zum Grundsatz der freien Arztwahl und der freien Berufsausübung der Heilberufe“, wie das Rheinische Ärzteblatt berichtete.    

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