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122. Deutscher Ärztetag

Praktisches Jahr

25.06.2019 Seite 10
RAE Ausgabe 7/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2019

Seite 10

Der diesjährige Deutsche Ärztetag hat eine angemessene und bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr gefordert. Die derzeitige Regelung der Approbationsordnung müsse durch eine neue Formulierung ersetzt werden, die Uniklinika, Lehrkrankenhäuser und -praxen einschließt. Eine Anrechnung der Aufwandsentschädigung auf BAföG-Leistungen sowie die Abgeltung der Geldleistungen über Sachleistungen wie Essen oder Unterkunft soll nicht mehr erfolgen. www.baek.de.    

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