Vorlesen
Spezial

Wer sich einbringt, hat Einfluss

25.06.2019 Seite 22
RAE Ausgabe 7/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2019

Seite 22

Großes Bild: Bereits eine bewährte Tradition auf der festlichen Begrüßungsveranstaltung ist die Aufnahme eines Gruppenfotos mit den neuen Kammermitgliedern und Mandatsträgern der ärztlichen Selbstverwaltung. Auf unserem Foto ist unter anderem in der ersten Reihe zu sehen Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein (6. v. l.), rechts daneben steht das Vorstandsmitglied Dr. Anja Maria Mitrenga-Theusinger, M. Sc.. Vierter von links ist in der ersten Reihe der Festredner Dr. Gero Frings. In der zweiten Reihe ganz links ist der Stellvertretende Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Dr. Carsten König M. san. zu sehen, rechts daneben Dr. Hella Körner-Göbel, Mitglied der Kammerversammlung, Dr. Christiane Friedländer, Stellvertretende Vorsitzende der Kreisstelle Neuss der Ärztekammer und Dr. Ursula Stalmann, Vorstandsmitglied der Kreisstelle Oberhausen sowie Mitglied der Kammerversammlung (2. Reihe, 3. v. r.). In der obersten Reihe stehen von links nach rechts Dr. Wolfgang Bartels, Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, schräg dahinter Dr. Jürgen Zastrow, Vorsitzender der Kreisstelle Köln der KV Nordrhein, Dr. Lydia Berendes, Mitglied der Kammerversammlung (3. v. l.) sowie die Mitglieder des Kammervorstandes Privatdozent Dr. Hansjörg Heep (4. v. l.), Barbara vom Stein (5. v. l.), Michael Krakau (7. v. l.) und Dr. Sven Christian Dreyer (11. v. l.). © Jochen Rolfes
Zum 16. Mal begrüßte die Ärztekammer Nordrhein im Rahmen eines Festaktes neue Mitglieder im Haus der Ärzteschaft.

von Jürgen Brenn

Etliche neue, zumeist junge Kammermitglieder sind der Einladung zur Begrüßungsveranstaltung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) Mitte Mai 2019 gefolgt. Sie versammelten sich im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft bereits lange vor Beginn des offiziellen Teils des Festaktes. Sie nutzten die Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre und bei einer Tasse Kaffee oder Tee mit Mitgliedern des Vorstandes, der Geschäftsführung und ehrenamtlich in der Kammer tätigen Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung standen ebenfalls den neuen Kammermitgliedern für Beratungen zur Verfügung. Dieses Angebot wurde rege genutzt.

Zahlreiche Gruppierungen, die sich bei den Wahlen zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen mit Listen zur Wahl stellten, hatten auf der Veranstaltung Stände aufgebaut und standen den jungen Ärztinnen und Ärzten für Fragen zur Verfügung. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, richtete an die neuen Mitglieder in seiner Begrüßung den Appell, sich an den Wahlen zu beteiligen. „Nehmen Sie Einfluss auf die ärztliche Selbstverwaltung“, forderte Henke die Ärztinnen und Ärzte auf. Er empfahl: „Wenn Sie die Wahlunterlagen zugeschickt bekommen haben, wählen Sie sofort, dann vergisst man es nicht.“

Herzlich hieß der Präsident die neuen Mitglieder der ÄkNo willkommen und erläuterte die wichtigsten Aufgaben der Kammer: Die Ärztekammer Nordrhein ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und die Interessenvertretung aller rund 62.500 Ärztinnen und Ärzte, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf tätig sind oder wohnen. Sie ist die drittgrößte Ärztekammer in Deutschland. Die ÄkNo nimmt öffentliche Aufgaben in Selbstverwaltung wahr und erfüllt zudem weisungsgebunden staatliche Aufgaben. Auch versteht sich die Kammer mit ihren rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hauptstelle sowie den acht Bezirks- und 27 Kreisstellen, die über ganz Nordrhein verteilt sind, als Beratungspartner für ihre Pflichtmitglieder. Die Kreisstellen sind erste Anlaufstellen zum Beispiel bei der Ausgabe der Arztausweise, bei der An- und Ummeldung, und sie verwalten vor Ort das Ausbildungswesen Medizinischer Fachangestellter. Auch Patienten und Bürgern biete die ÄkNo Hilfestellungen an, von der die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein über die Patientenberatung bis hin zur GOÄ-Abteilung, sagte Henke.

Die Ärztekammer ist eine Selbstverwaltung. Die gesetzliche Basis stellt das Heilberufsgesetz NRW dar. Das bedeute, dass sie Entscheidungen für die nordrheinische Ärzteschaft selbst trifft und das Aufsicht führende Landesgesundheitsministerium lediglich darauf achte, dass geltende Gesetze eingehalten werden, so Henke. Das oberste Entscheidungsgremium in der demokratisch aufgebauten Struktur ist die Kammerversammlung mit ihren alle fünf Jahre neu gewählten Mitgliedern.

Derzeit, so Henke, engagierten sich rund 300 Ärztinnen und Ärzte ehrenamtlich in Kommissionen und Ausschüssen der ÄkNo. Insgesamt unterstützen rund 2.000 Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Funktionen ehrenamtlich die ÄkNo bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, wie etwa bei den Facharztprüfungen, bei der Gutachterkommission, als Patenärzte beim Projekt „Gesund macht Schule“ oder als Prüferinnen und Prüfer in der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

Als weitere Aufgaben der ärztlichen Interessenvertretung nannte Henke die Kontakte zu Landesregierung, Ministerien, Verbänden und anderen Kammern. Die ÄkNo beteilige sich an der Krankenhausplanung im Land und unterstütze aktiv das öffentliche Gesundheitswesen. Welches Selbstverständnis die Kammer hat und auf welchen Werten die Arbeit der ÄkNo fußt, sei in einem Leitbild zusammengefasst, erklärte Henke.

Daneben ist die ÄkNo Mitglied der Bundesärztekammer (BÄK), der Arbeitsgemeinschaft aller 17 Landesärztekammern, so der Präsident. Die BÄK nehme koordinierende Aufgaben wahr und sorge etwa mit der (Muster-)Berufsordnung und der (Muster-)Weiterbildungsordnung für eine Harmonisierung wesentlicher Themen innerhalb der föderalen Kammerstruktur.

Auch wies Henke auf die Nordrheinische Ärzteversorgung als das ärztliche Rentenwerk hin. Ärztinnen und Ärzte hätten die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht zur Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen und stattdessen Mitglied bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung zu werden. Diese Anzeige muss allerdings innerhalb einer dreimonatigen Frist nach Antritt einer Stelle erfolgen, worauf der Präsident ausdrücklich hinwies (www.naev.de).

Transplantationsbeauftragte sind wichtiges Bindeglied

In seinem Festvortrag unter dem Motto „Organspende – das fände Hippokrates hipp!“ erläuterte Dr. Gero Frings die Funktionen und Pflichten der rund 1.200 Transplantationsbeauftragten (TXB) in Deutschland, wovon rund 330 in NRW arbeiten. Frings ist Chefarzt der Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin am St. Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort sowie dortiger Transplantationsbeauftragter. Auch ist er Vorsitzender des Vorstandes der „Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten NRW e.V.“, die er 2012 mit aus der Taufe gehoben hat.

TXB seien in den Kliniken für ein „Bündel von Aufgaben innerhalb des Transplantationsprozesses zuständig“, so Frings. Dazu gehörten unter anderem die Diagnostik, Intensivmedizin oder die Kooperation mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Zu den Aufgaben gehöre auch das wichtige und sensible Thema der Kommunikation innerhalb des Teams, mit weiteren medizinischen Disziplinen und vor allem mit den Angehörigen über alle Phasen des Transplantationsprozesses hinweg, von der möglichen Hirntoddiagnostik bis hin zur Organentnahme.

Daneben gehören zu den Pflichten die Koordination innerhalb des Krankenhauses, Teamführung, Fortbildung und die Dokumentation und das Controlling. Aber auch die Wirtschaftlichkeit müsse der TXB mit im Blick haben, sagte Frings: „Im Grunde versieht der Transplantationsbeauftragte eine hoheitliche Aufgabe“. Die Basis stellen das Transplantationsgesetz sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesländer dar. Dabei stehe der TXB als Partner der behandelnden Ärzte, der Angehörigen, der DSO, der Entnahmeteams und der Geschäftsführung der Klinik in einem komplexen Spannungsfeld, so Frings. Um die Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können, müsse der TXB Eigenschaften wie Durchhaltevermögen, Engagement, Empathie und soziale Kompetenz, Wachsamkeit sowie fachliche Qualifikation mitbringen. Wer das Amt eine Transplantationsbeauftragten in einer Klinik übernimmt, erfülle eine Rolle, die die Freistellung von der Kernarbeit erfordert, ihn mit medizinethischen Fragen und der öffentlichen Berichterstattung konfrontiert und eine Loslösung vom direkten Vorgesetzen sowie ein effektives persönliches Zeitmanagement erfordert. Auch müsse sich der TXB um die Akzeptanz des Themas bei den Mitarbeitern bemühen sowie deren emotionale Belastung im Auge behalten, sagte der Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin.

Die Transplantationsmedizin, stellte Frings fest, sei eine „Erfolgsstory“, die der Professionalität der Akteure bedürfe. Denn auch in diesem speziellen wie in allen anderen ärztlichen Bereichen müsse das Handeln von hohem ethischen Verantwortungsbewusstsein geprägt sein. Dies dürfe trotz der Organspende-Skandale nicht in Frage gestellt werden. Denn als die Unregelmäßigkeiten bekannt geworden seien, hätten die zuständigen Stellen sofort ermittelt und die Vorwürfe untersucht, betonte Frings. In den Medien sei zum Teil das gesamte System der Organtransplantation in Deutschland „in den Dreck gezogen und in Frage gestellt worden“, beklagte er.

TXB-Arbeitsgemeinschaft in NRW

Von den Skandalen und der Berichterstattung ausgehend stellte Frings fest, dass zwar viele Akteure und Verbände an dem Prozess der Transplantation und dessen Gestaltung mitwirken, allerdings habe er die Beteiligung der Transplantationsbeauftragten vermisst. Um diesen eine Stimme zu geben, habe er mit weiteren engagierten TXB im Jahr 2012 den Verein „Arbeitsgemeinschaft Transplantationsbeauftragter Nordrhein-Westfalen e.V.“ gegründet. Dadurch hätten die TXB mehr Einfluss bekommen und zahlreiche Impulse zur Prozessoptimierung und Qualitätssicherung an das Landesgesundheitsministerium und an die Bundesebene geben können. „Viel konnte seit 2012 bewegt werden“, sagte Frings, wie etwa die Mitarbeit in der Gestaltung der curricularen Weiterbildung Transplantationsbeauftragter oder die Mitwirkung an Fortbildungskursen zur Hirntoddiagnostik, die von der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung angeboten werden. Frings verschwieg nicht, dass sein ehrenamtliches Engagement in der Arbeitsgemeinschaft auch zulasten der Freizeit gehe, dennoch lohne sich die Beteiligung an Netzwerken, die den fachlichen Austausch förderten und oftmals zur Lösung von Problemen beitragen könnten, gleichgültig ob in einem ärztlichen Verein oder in der Ärztekammer.

Ein Höhepunkt der seit 2009 stattfindenden Begrüßungsveranstaltung ist das Ärztliche Gelöbnis, das die jungen Ärztinnen und Ärzte gemeinsam ablegen. Der Text leitet sich ab von der Genfer Deklaration des Weltärztebundes aus dem Jahr 1948 und vom Hippokratischen Eid. Auch mit ihren Unterschriften auf einer Tafel können die neuen Kammermitglieder bekräftigen, dass sie sich auf die Grundwerte ihres Berufes verpflichten.

Gelöbnis

(Neufassung durch Beschluss der Kammerversammlung vom 24.11.2018)

Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:

„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen zu Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jegliche andere Erwägungen mich von der Erfüllung meiner Pflichten gegenüber meiner Patientin oder meinem Patienten abbringen.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“