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Behandlungsfehlerbegutachtung: Immer komplexere Fragestellungen

10.05.2019 Seite 29
RAE Ausgabe 6/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2019

Wenn die Frage nach einem Behandlungsfehler im Raum steht, bieten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern für Patienten und Ärzte die Möglichkeit einer unabhängigen Begutachtung. Die Komplexität der dabei zu bearbeitenden Sachverhalte nimmt zu. 

von Beate Weber

Nachdem die Bundesärztekammer unlängst die Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Jahr 2018 vorgelegt hat, sollen nachfolgend einige Zahlen und Erfahrungen aus der Arbeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein dargestellt werden. Während bundesweit (ohne Nordrhein) das Antragsaufkommen um 3,4 Prozent zurückging, stieg in Nordrhein die Zahl der Anträge auf Behandlungsfehlerbegutachtung um 2,3 Prozent von 1.963 auf 2.009 Anträge an. Über mehrere Jahre hinweg betrachtet, hat sich die Zahl der Anträge in Nordrhein damit auf hohem Niveau stabilisiert. Die Bundesärztekammer hat bei der Vorstellung der bundesweiten Statistik unterstrichen, dass die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler gemessen an der Gesamtzahl von knapp 20 Millionen Behandlungsfällen in den Kliniken und rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten in den Praxen außerordentlich gering ist.

Behandlungsfehlerquote bleibt bei etwa einem Drittel

In Nordrhein lag die Behandlungsfehlerquote 2018 bei 32,5 Prozent (n = 1.332) und damit knapp unter dem langjährigen Durchschnitt begründeter Vorwürfe von einem Drittel. Bundesweit betrug die Quote 30,4 Prozent. Während im Krankenhausbereich vor allem operative und postoperative Vorwürfe zur Überprüfung gelangten, werden gegenüber im Praxisbereich tätig gewordenen Ärzten eher Vorwürfe bei der Diagnostik vorgebracht.

In der Tabelle 1 werden einige bei den jeweiligen Arztgruppen festgestellte Einzelfehler gegenübergestellt. Beim Zahlenvergleich gilt es zu bedenken, dass die zugrunde liegenden Fallzahlen für Nordrhein sehr klein sind, wie auch die Tabellen 2 und 3 beispielhaft für die am häufigsten nicht erkannten oder operativ fehlbehandelten  Krankheitsbilder zeigen.

Bei der diesjährigen Pressekonferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wurde die Bedeutung des Themas Kommunikation mit Blick auf die Vermeidung von Behandlungsfehlern hervorgehoben. Gerade bei multimorbiden und älteren Patientinnen und Patienten spielt eine gute Kommunikation mit dem Patienten, aber auch den anderen behandelnden Ärzten und den weiteren Gesundheitsfachberufen, eine Schlüsselrolle. Zur Erreichung und Sicherung des Behandlungszieles dient dabei auch die „therapeutische Informationspflicht“ (§ 630c Abs. 2 Satz 2 BGB, früher sogenannte Sicherungsaufklärung). Fehler bei der Sicherungsaufklärung wurden 2018 in Nordrhein 22-mal im Praxisbereich (2017 20-mal) und 14-mal im Klinikbereich (2017 28-mal) festgestellt.

Erkenntnisse nutzbar machen

Zugleich hat die Bundesärztekammer das Anliegen der Ärzteschaft bekräftigt, die in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gesammelten Erkenntnisse für eine weitere Verbesserung des Patientenschutzes zu nutzen.

Mit diesem Ziel hat die Gutachterkommission in der bald zu Ende gehenden Wahlperiode 2014-2019 gemeinsam mit dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein insgesamt 14 Fortbildungen in der Reihe „Aus Fehlern lernen“ durchgeführt. Hinzu kommen 30 Publikationen zu Kasuistiken oder Schwerpunktthemen im Rheinischen Ärzteblatt (Rubrik „Aus der Arbeit der Gutachterkommission“). Außerdem hat die Gutachterkommission die bei ihr gesammelten Erkenntnisse in diesem Zeitraum mehr als 70-mal für andere Publikationen, für Vorträge und Qualitätszirkel aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

Die damit vermittelten Erkenntnisse fußen auf dem kontinuierlichen Einsatz der ehrenamtlichen ärztlichen und juristischen Kommissionsmitglieder und vieler weiterer Ärztinnen und Ärzte, die der Kommission als Gutachter zur Verfügung stehen. Sie sorgen dafür, dass jeder Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und bewertet wird. Dies gilt umso mehr, als immer öfter sehr komplexe Sachverhalte zur Überprüfung anstehen. Zugleich lässt sich in Nordrhein beobachten, dass die Beteiligten den ersten Begutachtungsergebnissen vielfach mit umfangreichen medizinischen und juristischen Einwänden begegnen, denen die Kommission im zweistufigen Verfahren durch eine oft aufwendige Zweitbegutachtung gerecht wird. Umso erfreulicher ist es, dass die Kommission im Jahr 2019 um ein juristisches und mehrere ärztliche Mitglieder verstärkt werden konnte.

Weitere Informationen zur Arbeit der Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein finden sich unter www.
aekno.de > Arzt > Gutachterkommission. Die Bundesärztekammer informiert unter www.baek.de > Patienten > Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen.

Dr. med. Beate Weber ist die für die Dokumentation und Auswertung zuständige Referentin der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein.