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Notfallversorgung

Berufsverband fordert Kooperation

20.09.2019 Seite 7
RAE Ausgabe 10/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2019

Seite 7

In der Diskussion zur Reform der ambulanten Notfallversorgung spricht sich der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) für einen gemeinsamen Sicherstellungsauftrag aus. „Durch die Kooperation von Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhäusern mit integrierten Notfallzentren und Rettungsdiensten wird es gelingen, zukünftig die Last der Sicherstellung auf mehrere Schultern zu verteilen“, so BDI-Präsident Professor Dr. Hans Martin Hoffmeister. Könnten sich die Betroffenen nicht auf eine zuverlässige Zusammenarbeit einigen, fungiere das aufsichtsführende Landesministerium als Schiedsstelle. Zurzeit obliegt die allgemeine Sicherstellung der Notfallversorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Berufsverband sieht darin keine geeignete Lösung für das vorhandene „Fehlbelegungsproblem“.

vl