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Krankenhausplanung

Laumann: Große Krankenhausreform in NRW

20.09.2019 Seite 8
RAE Ausgabe 10/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2019

Seite 8

„Die wohl größte Reform der Krankenhauslandschaft seit Jahrzehnten“ hat Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann Mitte September in Düsseldorf angekündigt. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten habe festgestellt, dass die bisherige Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen zu einer „Fehlentwicklung in der Krankenhauslandschaft“ geführt habe. Das Gutachten stelle eine Überversorgung in den Ballungsgebieten fest, insbesondere auf der Rhein-Ruhr-Schiene, und teilweise eine Unterversorgung in ländlichen Gebieten. Die Krankenhausplanung in NRW werde sich vom Bett als Planungsgröße verabschieden und auf eine „detaillierte Ausweisung von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen“ umgestellt werden. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ist an der Aufstellung des Landeskrankenhausplanes unmittelbar beteiligt. Aus Sicht der ÄkNo sind drei Punkte besonders wichtig: Auch in Zukunft müsse ein Krankenhaus mit der Möglichkeit zur Notfallversorgung bei inneren Erkrankungen und allgemeinchirurgischen Notfällen grundsätzlich innerhalb von 20 Autominuten erreichbar bleiben. Die Qualität in der Krankenhausversorgung hänge entscheidend von einer angemessenen Ausstattung mit gut qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ab, sodass die ÄkNo Mindestvorgaben mit Augenmaß und eine auch in Zukunft gute ärztliche Weiterbildung fordert. Darüber hinaus müsse der Krankenhausplan fachlich fundierte Strukturkonzepte erhalten, die den Krankenhäusern ihre Aufgaben klar zuweisen und es ermöglichen, dass jedes Haus seine besonderen Stärken in eine sinnvolle Kooperation einbringt. Weitere Informationen zur geplanten Krankenhausreform auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/aerztekammer/krankenhausplanung    

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