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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

Erneute Debatte um Sterbehilfe erwartet

21.10.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 11/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2020

Seite 6

Sterbehilfe als Handlungsoption in der Palliativversorgung? In der Ärzteschaft beginnt erneut eine ethische Debatte. © seb_ra/istockphoto.com

Als Auftakt einer erneuten gesellschaftlichen Debatte über die Sterbehilfe bezeichnete Professor Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), den Kongress der Fachgesellschaft Anfang September. Dieser stand unter dem Motto „Kontroversen am Lebensende“. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stelle sich die ethisch provokante Frage: „Muss nun Sterbehilfe eine Handlungsoption in der Palliativversorgung sein?“ Das Gericht hatte im Februar das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt und betont, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, dabei auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. 
Die Frage der ärztlichen Sterbehilfe betreffe im Kern die Werthaltungen jedes Einzelnen, jedes Palliativteams und letztlich der gesamten Fachgesellschaft, erklärte Kongresspräsident Dr. Kurt W. Schmidt, Leiter des Zentrums für Ethik in der Medizin in Frankfurt am Main. Und es gehe um die stets neue Frage, wie medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften die Pluralität von Meinungen in ethisch brisanten Fragen unter einem Dach versammeln könnten, ohne ihr Profil zu verlieren.
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung der (Muster-)Berufsordnung angeregt, die Ärztinnen und Ärzten die Suizidbeihilfe derzeit verbietet. Die Landesärztekammern haben die entsprechende Norm in ihren Berufsordnungen, die für die Kammermitglieder verbindlich sind, unterschiedlich formuliert. Im Mai 2021 soll sich der Deutsche Ärztetag mit dieser Frage befassen.    

HK