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BBiG

Neues Gesetz überträgt Kammer Verantwortung für Arzthelferinnen-Ausbildung

25.03.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 4/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2020

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Am 1. September 1969 trat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Das Gesetz legte unter anderem fest, dass für die Berufsbildung der Arzthelferinnen die Ärztekammern die „jeweils für ihren Bereich zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes“ sind. Das Rheinische Ärzteblatt veröffentlichte in der Ausgabe vom 8. April 1970 aufgrund des neuen Gesetzes Formulare für Lehrverträge sowie einen Muster-Arbeitsvertrag und einen Vorvertrag, „welcher zwischen Ärzten und solchen jungen Damen abgeschlossen wird, welche nach den Bestimmungen z.Z. noch nicht den Lehrlingsberuf einer Arzthelferin ergreifen können“. Der Kammervorstand empfahl in diesem Fall eine monatliche Vergütung von 100 DM.

In der Ausgabe vom 23. April 1970 tauchte im Rheinischen Ärzteblatt erstmals die Rubrik „Kulturspiegel“ auf. Diese Rubrik hat bis heute ihren festen Platz und beschäftigt sich mit kulturellen Ereignissen wie Kunst-Ausstellungen, Oper- und Theateraufführungen in Nordrhein. Den Auftakt machte eine kritische Reportage über die 1. Westdeutsche Kunstmesse in Düsseldorf unter dem Titel „Mängel – und ein gutes Ende“. 111 Kunsthändler lockten 32.500 Besucher in den Düsseldorfer Ehrenhof. Eine Jury, so wurde berichtet, wachte darüber, dass „nur einwandfreie und gut erhaltene Originale“ ausgestellt wurden. „Dubiose Experimente sogenannter Gegenwartskunst fanden keinen Platz zugunsten klassischer Moderne“, so der Autor des Artikels, der mit „Hg“ firmierte. Über 20 Jahre fand die Kunstmesse abwechselnd in Düsseldorf und Köln statt. Ab 1990 präsentierte sich die „Westdeutsche“ nur noch in der Dommetropole.    

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