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Forderung

PJ-Vergütung in ApprO verankern

25.03.2020 Seite 10
RAE Ausgabe 4/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2020

Seite 10

Der Marburger Bund (MB) und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordern gemeinsam, eine finanzielle Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) in der Approbationsordnung (ApprO) verpflichtend zu verankern. 

Bislang werde dieser Anspruch mit der Begründung abgelehnt, dass das PJ nur ein Praktikum im Rahmen des Studiums sei, so der Vorsitzende des Sprecherrats der Medizinstudierenden im MB, Philipp Schiller. Diese Einschätzung halte der Realität „in keiner Weise stand“, so MB und bvmd in der gemeinsamen Stellungnahme. Sie forderten eine gesetzliche Lösung, „die für die Ableistung aller PJ-Abschnitte eine bundesweit einheitliche, existenzsichernde Gewährung von Geldleistungen in Höhe des BAföG-Höchstsatzes sicherstellt“. Nur eine ausreichende finanzielle Absicherung ermögliche den Studierenden, sich auf den Lernfortschritt und die hochwertige Patientenversorgung in diesem Studienabschnitt zu konzentrieren, sagte die Präsidentin der bvmd, Aurica Ritter.

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