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Landarztquote

Bewerbungsfrist endet am 30. September

28.07.2020 Seite 10
RAE Ausgabe 8/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2020

Seite 10

Die Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote gliedert sich in zwei Schritte, die fristgerecht absolviert sein müssen. © Thomas Reimer/stock.adobe.com

Die Bewerbungsfrist für Medizinstudienplätze im Rahmen der Landarztquote für das Sommersemester 2021 endet am 30. September 2020. Darauf weist das für die Bewerberauswahl zuständige Landeszentrum Gesundheit (LZG) auf seiner Homepage hin. Das LZG empfiehlt, frühzeitig mit der Vorbereitung des Antrags zu beginnen, da eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen sind. Der schriftliche Teil der Bewerbung gliedert sich in zwei Schritte. Zuerst muss im Bewerberportal eine Onlinebewerbung erfasst und abgesendet werden. Das Portal erzeugt automatisch Dokumente, die ausgedruckt und mit weiteren Unterlagen wie einer beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses zum Stichtag der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen.

Damit beim Einreichen der Unterlagen nichts schiefgeht, stellt das LZG ein vierseitiges Merkblatt zu den einzureichenden Antragsunterlagen auf ihrer Homepage bereit. Denn wer diese Hürde nicht erfolgreich nimmt, fällt als Bewerber unter den Tisch. Rot und in Fettdruck ist auf der ersten Seite des Merkblattes zu lesen: „Dokumente, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden! Bitte beachten Sie: Das LZG.NRW fordert keine Unterlagen nach!“

Sämtliche Informationen zur Antragstellung finden sich unter: www.lzg.nrw.de/lag/h_antrag/. Für Nachfragen steht ein Serviceteam zur Verfügung unter 0234 91535-5555, E-Mail: lag(at)lzg.nrw.de.   

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