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Arzt und Musik

Düsseldorfer Ärzteorchester gab sein Debüt

28.07.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 8/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2020

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Ewald Hennig kommentierte den ersten öffentlichen Auftritt des Düsseldorfer Ärzteorchesters auf dem Kongress „Diagnostik-Woche“ der Landeshauptstadt in der Ausgabe vom 8. August 1970 des Rheinischen Ärzteblatts. Das im Oktober 1969 gegründete Orchester unter der Leitung des Wuppertaler Internisten Professor Dr. F. H. Franken habe „prächtige Klangsubstanz und rhythmische Stabilität“. Der Autor zeigte sich erfreut über die „präzise Artikulation aller melodischen Phrasen – und die trefflich abschattierte Dynamik. Das markant intonierende ‚Blech‘ brachte seine Einsätze unter Dr. Frankens Stab notabene wie gestochen!“ Das auch heute noch existierende Orchester hatte vor 50 Jahren 25 „Medico musico“ und spielte beim Debüt-Abend Werke von Christoph Willibald Gluck und Georg Friedrich Händel. Hennig schreibt: „Das Orchester der Idealisten besticht das musikalisch orientierte Ohr vorweg durch seinen sonoren Streicherklang.“ Den musikalischen Abschluss der Eröffnungsfeier setzte das Orchester mit der Ouvertüre von Joseph Haydns Opera buffa „Der Apotheker“.

In der Rubrik „Arzt und Recht“ der gleichen Ausgabe stand, dass ein Apotheker nicht zu Schadenersatz verpflichtet war, auch wenn er ein „Konzeptionsverhütungsmittel“ schuldhaft mit einem anderen Präparat verwechselt hatte und es in der Folge zur Geburt eines in diesem Fall ehelichen Kindes kam. Dies entschied das Landgericht München im Februar 1970. Es bestehe „kein Schadensersatzanspruch in Geld gegen den Apotheker, weil im Hinblick auf dessen rechtliche Unzulässigkeit auch kein Primäranspruch auf Naturalherstellung (Beseitigung des eingetretenen Erfolgs) besteht“.
 

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