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Gesetzgebung

NRW bekommt eine Pflegekammer

28.07.2020 Seite 7
RAE Ausgabe 8/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2020

Seite 7

Der Landtag hat Ende Juni ein Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das Ministerium wird nun aus Berufsangehörigen, die von Fachverbänden und Gesellschaften vorgeschlagen werden, einen Errichtungsausschuss aus 20 Mitgliedern und 20 Stellvertretern benennen. „Damit beginnt die Aufbauarbeit. Die künftigen Mitglieder sind so einzubinden, dass es ihre Kammer wird“, sagte Ludger Risse, Vorsitzender des Pflegerates NRW. Der Pflegerat NRW hat schon lange auf die Errichtung einer Pflegekammer hingewirkt. Aufgaben des Errichtungsausschusses beim Aufbau der Pflegekammer werden zum Beispiel die Registrierung der Kammermitglieder und die Vorbereitung der ersten Kammerversammlung im Jahr 2022 sein.      

jf