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Nachverfolgung

25 Millionen Euro für die Gesundheitsämter in NRW

26.11.2020 Seite 8
RAE Ausgabe 12/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2020

Seite 8

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Ende Oktober angekündigt, den Kommunen 25 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um diese bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen von mit SARS-CoV-2 Infizierten zu unterstützen. Zusätzlich würden in den Gesundheitsämtern auch Landesbedienstete eingesetzt, um die Mitarbeiter dort zu entlasten.

Nach dem Willen der Landesregierung soll das Geld verwendet werden, um befristet für bis zu sechs Monate Personal einzustellen, wenn der Bedarf in den Gesundheitsämtern nicht aus eigener Kraft gedeckt werden kann. Die Kontaktpersonennachverfolgung sei unentbehrlich, um die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Infektionsketten zu unterbrechen, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Aufgabe werde allerdings umso personalintensiver und umso anspruchsvoller, je höher die Inzidenz liege. „Darum brauchen wir in den Gesundheitsämtern schleunigst mehr Personal“, sagte Laumann. Die Landesregierung gehe von einem zusätzlichen Personalbedarf von rund 1.000 Stellen aus. 

38 der 400 Gesundheitsämter in Deutschland hatten der Nachrichtenagentur dpa zufolge Ende Oktober beim Robert Koch-Institut Überlastung angezeigt. Damit stoße fast jedes zehnte Amt entweder aktuell an Kapazitätsgrenzen oder rechne in Kürze damit.    

HK