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Ärzteparlament tagt im Zeichen von Corona

26.11.2020 Seite 12
RAE Ausgabe 12/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2020

Seite 12

Steigende Infektionszahlen und verschärfte Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 prägten auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Sie tagte am 14. November erstmals audiovisuell. Auch inhaltlich bestimmte die Pandemie die Sitzung. 

von Heike Korzilius

In normalen Zeiten herrscht im Haus der Ärzteschaft am Tag der Kammerversammlung geschäftiges Treiben. Diesmal blieben Halle und Sitzungssaal in der Düsseldorfer Tersteegenstraße gespenstisch leer. Angesichts von täglich mehr als 20.000 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 und verschärften Kontaktbeschränkungen durch das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Ärztekammer Nordrhein entschieden, die Versammlung erstmals als Videokonferenz durchzuführen. Vor Ort waren Präsident Rudolf Henke, Vizepräsident Bernd Zimmer, die hauptamtliche Geschäftsführung der Kammer sowie ein Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für einen reibungslosen Ablauf der Sitzung sorgten. Wer sich um die Debattenkultur unter den über 90 an der Videokonferenz teilnehmenden Mitgliedern gesorgt hatte, konnte sich im Verlauf zurücklehnen. Das virtuelle Format tat ihr keinen Abbruch. Das belegten die zahlreichen Wortmeldungen ebenso wie die eifrige Nutzung der Chatfunktion für die Kommunikation untereinander.

Auch inhaltlich bestimmte Corona die Kammerversammlung. Deutschland sei bis heute im internationalen Vergleich relativ gut durch die Pandemie gekommen, stellte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke,in seinem mündlichen Bericht zur berufs- und gesundheitspolitischen Lage fest. Das sei insbesondere dem unermüdlichen Einsatz der Ärztinnen und Ärzte in Praxen, Kliniken und Gesundheitsämtern sowie den zahllosen freiwilligen ärztlichen Helferinnen und Helfern in den Testzentren zu verdanken. Neben der Zugänglichkeit von Tests und einer besonderen Bereitschaft der Bevölkerung zum Einhalten von Disziplin liege der recht erfolgreiche Umgang mit der Pandemie auch darin begründet, wie in Deutschland Versorgung organisiert werde. „In der ersten Welle sind sechs von sieben Patienten abschließend in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen versorgt worden“, sagte Henke. Während im Ausland vielfach das Krankenhaus erste Anlaufstelle für die Patienten sei, hätten sich die Kliniken hierzulande auf die Behandlung der Schwerkranken konzentrieren können, betonte der Kammerpräsident. 

Henke hob erneut hervor, wie wichtig in der Pandemie der Schutz vulnerabler Patientengruppen sei. Einer internationalen Studie zufolge liege die Sterblichkeit in der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen bei 2,2 Prozent – 30-mal höher als bei der Grippe. In der Altersstufe der über 85-Jährigen sterbe fast jeder Dritte COVID-19-Patient. Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, COPD, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Menschen mit Behinderung müssten mit schwereren Krankheitsverläufen rechnen als Gesunde. Bei allen Strategiediskussionen über den Umgang mit der Pandemie gehe es deshalb im Kern auch immer um die Frage gesellschaftlicher Werte. „Es geht um die Frage, wie sehr wir uns für verletzliche Bevölkerungsgruppen einsetzen“, mahnte Henke. „Wir Ärztinnen und Ärzte stimmen allen Maßnahmen zu, die helfen, die Pandemie einzudämmen und vulnerable Gruppen zu schützen, ohne sie abzuschreiben oder ihnen die Hauptlast der Pandemie aufzubürden.“
 

Die eine „richtige“ Strategie bei der Pandemiebekämpfung habe niemand. Man müsse den Menschen vermitteln, dass das Verhalten jedes Einzelnen entscheidend zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen könne. Abstands- und Hygieneregeln einhalten, Alltagsmasken tragen, regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App einsetzen – das seien derzeit die zentralen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. „Lassen Sie uns dies auch weiterhin gemeinsam kommunizieren und der Bevölkerung ein Signal der Zuversicht und des Vertrauens geben“, appellierte Henke an die Mitglieder, was diese mit mehreren Beschlüssen bekräftigten (siehe Kasten „Entschließungen“ ab Seite 16 ff.). Die Gesellschaft könne die Pandemie nur gemeinsam bekämpfen. Spaltungstendenzen, wie sie zum Teil auch in der Ärzteschaft sichtbar würden, müsse man entgegentreten. 

Hassmails an medizinisches Personal

Henke und Vizepräsident Bernd Zimmer verurteilten, dass Ärztinnen und Ärzte ebenso wie die nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen und Krankenhäusern, die sich öffentlich für die Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln einsetzten, zum Teil mit Hassmails, Gewaltandrohungen und Schmähungen überschüttet würden. Es sei eine untragbare Situation, wenn medizinisches Personal, das während der ersten Corona-Welle Tod und Sterben vieler Patienten erlebt habe, jetzt solche Anwürfe und Bedrohungen aushalten müsse, sagte Zimmer. 

Kammerpräsident Henke warb in diesem Zusammenhang um Verständnis für den Teil-Lockdown zur Eindämmung der Pandemie. Dieser führte dazu, dass seit dem 4. November Restaurants, Kultur- und Sportstätten geschlossen waren und strenge Kontaktbeschränkungen galten. Diese Maßnahmen seien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass zeitversetzt ein bis zwei Prozent aller neu mit SARS-CoV-2 infizierten Menschen intensivmedizinisch betreut werden müssten. Wenn man über einen längeren Zeitraum täglich 20.000 Neuinfizierte und mehr verzeichne, werde die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen im November wahrscheinlich auf mehr als 6.000 steigen, warnte Henke: „Und dann hätten wir nicht nur die Überforderung unserer Gesundheitsämter zu beklagen, sondern dann würden wir auch eine Überforderung unserer klinischen Strukturen erleben, wie wir sie in einigen Nachbarländern deutlich vor Augen haben.“

Was aber passiert, wenn die Kapazitäten nicht mehr für alle ausreichen? Wer entscheidet dann darüber, welche Patienten behandelt werden und welche nicht? Henke zufolge wird sich demnächst das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage befassen. „Wir sind gegenwärtig weit weg von einer solchen Situation“, sagte er. Dennoch müsse man sich dieser Debatte stellen. Nach Ansicht von Henke darf der Staat nicht vorgeben, welche Patienten noch versorgt werden sollen. Derartige Entscheidungen müssten in jedem Einzelfall sorgfältig nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und ethischen Prinzipien individuell getroffen werden. „Das können keine schematisierten Entscheidungen sein, keine algorithmischen Entscheidungen irgendeiner künstlichen Intelligenz, sondern es sind persönliche Entscheidungen, und diese müssen auf den Regeln Indikation, Patientenwille und klinische Erfolgsaussichten basieren“, forderte Henke. Die Entscheidungsnot könne der Staat den Ärztinnen und Ärzten nicht abnehmen. Er könne sie ihnen aber erleichtern, indem er deren Urteil vertraue und sie vor strafrechtlichen Folgen schütze.
 

„Damit es nicht zu einer Überforderung des Gesundheitssystems kommt, bedarf es unser aller Anstrengung, die Neuinfektionszahlen weiter zu senken“, erklärte Henke. Ein Hoffnungsträger im Kampf gegen die Pandemie ist ein Impfstoff. Es zeichnet sich ab, dass Anfang des nächsten Jahres mit ersten Zulassungen zu rechnen ist. Erst kürzlich haben die Pharmaunternehmen Pfizer und Biontech erste Daten zu einem RNA-Impfstoff vorgelegt, der auf einer neuartigen Technologie aufbaut und einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor COVID-19 bieten soll. „Wichtig ist, dass wir jetzt in Ruhe und Sorgfalt die exakten Daten der Phase-3-Studie prüfen, um zu einer abschließenden Einschätzung über den Impfstoff zu kommen“, sagte Henke dazu. Bei einem derartig neuen Impfstoff sei es zudem gut, dass es ohnehin nicht vorgesehen sei, eine Impfpflicht einzuführen. Eher werde es nun darum gehen zu definieren, welche Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft werden sollten. 

Schutzschirme für Kliniken und Praxen

Henke formulierte auch Voraussetzungen dafür, dass aktuell die Funktionsfähigkeit der Patientenversorgung in Praxen und Krankenhäusern aufrechterhalten werden kann. Es müsse weiterhin ausreichend Schutzmaterial bereitgestellt und finanziert werden, forderte der Kammerpräsident. Dokumentationspflichten zu Abrechnungs-, Kontroll- und Qualitätssicherungszwecken müssten ausgesetzt werden, damit sich das medizinische Personal auf die Patientenbehandlung konzentrieren könne. Wie schon in der ersten Welle der Pandemie müssten Schutzschirme über Praxen und Krankenhäuser gespannt werden, um COVID-bedingte Mindererlöse auszugleichen. Außerdem müssten die für die Pandemiekontrolle unersetzlichen Gesundheitsämter materiell und personell besser ausgestattet werden. 

Den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ von Bund und Ländern hatte Henke in seinem ausführlichen schriftlichen Lagebericht, der im Vorfeld der Kammerversammlung an deren Mitglieder verschickt wurde, als wichtigen Schritt nach vorn bezeichnet. Vier Milliarden Euro stellt der Bund dafür bis 2026 zur Verfügung. Hinzu kommen 50 Millionen Euro, die in diesem Jahr für Investitionen in die Digitalisierung der Gesundheitsämter fließen sollen. Insgesamt sollen bis Ende 2022 5.000 zusätzliche Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen werden. Allerdings wies Henke darauf hin, dass noch immer eine beträchtliche Lücke zwischen den Gehältern der Ärzte in den Gesundheitsämtern und denen der Kollegen in den Krankenhäusern und beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung klafft. Um qualifizierte Ärztinnen und Ärzten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gewinnen zu können, müsse auch für diese ein arztspezifischer Tarifvertrag abgeschlossen werden.

Kammerhaushalt 2021

Die Ärztekammer Nordrhein erwartet für 2021 bei einem unveränderten Beitragssatz der Mitglieder von 0,54 Prozent ein Beitragsaufkommen von 30,5 Millionen Euro. Der Kammerbeitrag basiert auf den ärztlichen Einkünften des Jahres 2019. Mit negativen Auswirkungen der Coronakrise sei daher noch nicht zu rechnen, berichtete Dr. Joachim Wichmann, MBA, als Verbindungsmann des Vorstandes zum Finanzausschuss der Ärztekammer der Kammerversammlung. Über den Haushaltsplan für 2021 für die Ärztekammer Nordrhein und die Nordrheinische Akademie stimmen die Mitglieder der Kammerversammlung im Nachgang zur virtuellen Versammlung schriftlich ab. Dasselbe gilt für die Entlastung des Kammervorstands für das Haushaltsjahr 2019.

Die an den Lagebericht anschließende Aussprache prägten im Wesentlichen drei Themen: der Umgang mit der Corona-Pandemie, notwendige Priorisierungsentscheidungen beim Impfen und die erneut aufkommende Debatte über den ärztlich assistierten Suizid. 
 

Sebastian Exner (Stolberg) sprach sich dafür aus, dass die Politik die gesamte Bandbreite der ärztlichen Expertise zur Bewältigung der Corona-Pandemie nutzen solle. In der Öffentlichkeit und den Medien würden insbesondere Virologen und Intensivmediziner als gefragte Fachexperten gelten. „Man muss aber berücksichtigen, dass von 20 Corona-Fällen 19 im ambulanten Bereich behandelt werden“, gab Exner zu bedenken. „Da sind vorrangig die niedergelassenen Ärzte, allen voran die Hausärzte gefragt. Deren Expertise im Umgang mit der Corona-Pandemie, mit den Angehörigen, mit den Gesundheitsämtern, der findet in der öffentlichen Wahrnehmung und in den Beratungsgremien der Politik in meinen Augen nicht oder viel zu wenig statt.“ Durch öffentlich ausgetragene Fachdiskussionen von Virologen und Intensivmedizinern seien in der Vergangenheit große Teile der Bevölkerung verunsichert worden. Er sehe es primär als ärztliche Aufgabe, durch Ruhe und Sachlichkeit zur Information der Bevölkerung beizutragen, sagte Exner. 

Ähnlich argumentierte Dr. Oliver Funken (Rheinbach). Auch er plädierte dafür, insbesondere die pragmatischen Erfahrungen der niedergelassenen Ärzte in die Beratergremien zur Bewältigung der Corona-Pandemie einfließen zu lassen. Die ärztlichen Fachdisziplinen hätten unterschiedliche Sichtweisen auf die Pandemie. Daraus resultierten unterschiedliche Äußerungen, die in der Öffentlichkeit den Eindruck von Zerstrittenheit erweckten. Funkten sprach sich dafür aus, dass die Bundesärztekammer hier eine Moderatorenrolle einnehmen solle.

Dr. Sven Dreyer (Düsseldorf) hob die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten bei der Bewältigung der Pandemie hervor. „Wir stehen zusammen wie kaum jemals zuvor“, sagte er. „Ich erlebe sehr dankbare Klinikärzte, die sich freuen, dass niedergelassene Kolleginnen und Kollegen draußen kämpfen, damit die Betten nicht überbelegt werden. Und ich erlebe niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die dankbar sind, dass die Aufnahme auf den Stationen so schnell funktioniert.“ Den Marathon der Pandemie-Bekämpfung könne man nur gemeinsam durchstehen, sagte Dreyer.
 

Zum wirksamen Kampf gegen die Corona-Pandemie gehöre es auch, die Bevölkerung sachgerecht über begrenzte medizinische Ressourcen aufzuklären, forderte Wieland Dietrich (Essen). Er bezog sich auf die knapp werdenden Impfstoffe gegen die saisonale Grippe und Pneumokokken. Die Impfungen würden vor dem Hintergrund der Pandemie vielfach auch von Menschen wahrgenommen, für die die Ständige Impfkommission diese nicht empfiehlt. Dasselbe gelte für die willkürliche Inanspruchnahme von Corona-Tests. Dabei arbeiteten die Labore an der Leistungsgrenze und Testmaterial werde knapp. Es sei die Verantwortung von Politik und Krankenkassen, die Bevölkerung über begrenzte Ressourcen und die Notwendigkeit der Priorisierung nach sinnvollen ärztlichen und ethischen Maßstäben aufzuklären. „Es kann nicht Aufgabe der Ärzte sein, Mangellagen abzufangen, abzufedern, zu moderieren und gegenüber den Patienten zu kommunizieren“, sagte Dietrich.

Debatte über ärztlich assistierten Suizid

Michael Lachmund (Remscheid) rief mit der Sterbehilfe ein Thema auf, das grundlegende ethische Fragen des ärztlichen Berufs berührt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht erklärte darin das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, wie es seit 2015 in § 217 des Strafgesetzbuches steht, für verfassungswidrig. In seinem schriftlichen Lagebericht hatte Kammerpräsident Henke erklärt, die rheinische Ärzteschaft habe sich seinerzeit vehement für das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung eingesetzt und sei entsprechend enttäuscht von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden ist ein Gradmesser für die Humanität der Gesellschaft“, betonte Henke in seinem Lagebericht. Eine organisierte Ermutigung zur Selbsttötung könne zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, in dem sich schwerkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zur Selbsttötung gedrängt fühlten. „Wir wollen aber nicht, dass die Selbsttötung und die Suizidassistenz zur gesellschaftlichen Normalität werden“, so Henke. 

Der Bericht der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 erscheint in einer der nächsten Ausgaben des Rheinischen Ärzteblatts. Die Kammerversammlung nahm den Bericht über das Geschäftsjahr 2019 der Nordrheinischen Ärzteversorgung entgegen. Die Entlastung der Organe der Nordrheinischen Ärzteversorgung für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt schriftlich. Dasselbe gilt für die Abstimmung über die Satzungsänderungen der Ärztekammer Nordrhein und der Nordrheinischen Ärzteversorgung zu audiovisuellen Sitzungsformaten. 

Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch auch ausdrücklich klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte nicht zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden könnten. „Ich bleibe dabei: Die Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist es, unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zu ihrem Tod beizustehen“, so Henke. „Die Beihilfe zum Suizid gehört damit auch in Zukunft ganz grundsätzlich nicht zu den Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten.“ Es bleibe jedoch zu diskutieren, ob das Verfassungsgerichtsurteil Auswirkungen auf das Verbot des assistierten Suizids in § 16 der Berufsordnung haben solle. 

„Ich halte es für wichtig, dass wir uns auf diese Debatte vorbereiten und vielleicht tatsächlich einzelne unserer bisher gefassten Positionen überdenken müssen“, sagte dazu Michael Lachmund bei der Kammerversammlung. Henke ist für eine gründliche und ergebnisoffene Diskussion in den kommenden Monaten. „Die Diskussion wäre wahrscheinlich leichter, wenn man wüsste, ob der Gesetzgeber hier noch einmal tätig wird“, sagte der Kammerpräsident.


Nordrheinische Akademie stellt sich neu auf 

Eine moderne Fortbildung, die eine hohe Akzeptanz in der Ärzteschaft und bei den Medizinischen Fachangestellten genießt, will die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein leisten. „Wir verstehen unsere Rolle nicht politisch, sondern sind rein der Fachlichkeit verpflichtet“, betonte Professor Dr. Gisbert Knichwitz, Vorsitzender des Fortbildungsausschusses der Akademie. Durch die Corona-Pandemie mit ihren Kontaktbeschränkungen sei ein Großteil der Einnahmen der Akademie aus Fort- und Weiterbildungskursen weggebrochen. Man wolle nun im Bereich IT erheblich investieren, damit Kurse mithilfe neuer Medien und neuer Lernformate auch weiterhin angeboten werden könnten. „Unser Ziel ist die Digitalisierung der Akademie bis 2022“, kündigte Knichwitz an. 


Die Entschließungen der Kammerversammlung am 14. November 2020 im Wortlaut finden Sie unter www.aekno.de/aerztekammer/kammerversammlung.