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Ambulantes Operieren

Kassen stoppen Förderung

26.11.2020 Seite 9
RAE Ausgabe 12/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2020

Seite 9

Die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein steigt im nächsten Jahr um rund 60,5 Millionen Euro. Darauf einigten sich im November die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen. Damit werden Vorgaben auf Bundesebene zur Steigerung des Punktwertes und zur Anpassung der Honorare an eine veränderte Morbidität und demografische Entwicklung umgesetzt. Keine Einigung erzielten die Vertragspartner über die weitere Förderung des ambulanten Operierens. Die Zuschläge dafür entfallen. Das sei desaströs für die Patientenversorgung, erklärte die KV. Ohne die seit 14 Jahren bestehende Förderung könnten die ambulanten OP-Praxen nicht überleben, betonte der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen in Nordrhein. Die Kassen vertreten dagegen den Standpunkt, die Zuschläge hätten dem Aufbau ambulanter Strukturen gedient. Dieser Zweck sei inzwischen erfüllt.    

HK