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Notlage

Überbrückungshilfe für November

26.11.2020 Seite 10
RAE Ausgabe 12/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 12/2020

Seite 10

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat sich mit dem Deutschen Studentenwerk grundsätzlich darauf verständigt, dass die Überbrückungshilfe für den Monat November 2020 wieder eingesetzt wird. Dies teilte das Bildungsministerium auf seiner Homepage mit. Bis zum Redaktionsschluss des Rheinischen Ärzteblattes waren noch keine weiteren Details zum Antragsprocedere und zur Höhe der Unterstützung bekannt. Die Überbrückungshilfe ist für Studierende gedacht, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Wiedereinsetzung der studentischen Überbrückungshilfe ist eine der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, um finanzielle Belastungen infolge des November-Lockdowns abzumildern. Aufgrund der Schließung etwa von Restaurants und Kneipen oder auch von Kultureinrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass sich Erwerbsmöglichkeiten von Studentinnen und Studenten im November verschlechtern und so pandemiebedingte Notlagen entstehen.

Die Überbrückungshilfe ist in den Monaten Juni bis September 2020 gewährt und im Oktober ausgesetzt worden, da sich die Erwerbsmöglichkeiten wieder verbessert hatten.

Der Antrag auf Überbrückungshilfe kann wieder über das Online-Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden.

bre