Dienstverträge, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen dürfen nicht im Widerspruch zum Patientenwohl stehen. Sie müssen mit den ethischen Grundsätzen der aktuellen Berufsordnungen vereinbar sein. Diese Forderungen erhob die Delegiertenversammlung des Landesverbands Nordrhein des Hartmannbundes im Dezember in Düsseldorf. Die Delegierten appellierten an die Ärztekammer, Leitenden Krankenhausärzten in Verhandlungen mit den Klinikarbeitgebern „die erforderliche Unterstützung“ auch gemäß der §§ 23, 24, und 30 der Berufsordnung zu geben und Verträge stichprobenartig zu prüfen. Nach wie vor sähen sich nicht wenige Leitende Krankenhausärzte vor allem monetären Erwartungen ihres Arbeitgebers ausgesetzt. Dagegen ließen sich insbesondere zur Versorgungsqualität oder zu einer hochstehenden Weiterbildung „exzellent geeignete und objektivierbare Zielvereinbarungen und Bonusregelungen“ treffen, sagte Dr. Stefan Schröter, Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein und Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein. Das Krankenhausentgeltsystem und insbesondere die DRG-Fallpauschalen seien im Übrigen nicht dahingehend kalkuliert, „aus der laufenden Patientenversorgung auch die für jedes Krankenhaus notwendigen Investitionsmittel abzuleiten.“ Hier stünden vielmehr die Bundesländer sowohl gesetzlich als auch ordnungspolitisch in der – seit vielen Jahren unerfüllten – Pflicht, um gerade auch die Klinikträger aus dieser „unauflösbaren Zwangslage“ zu befreien.
vl