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Gegenstandskatalog

Weniger Faktenwissen – mehr klinische Entscheidungskompetenz

13.12.2019 Seite 10
RAE Ausgabe 1/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2020

Seite 10

Gemäß dem Masterplan Medizinstudium 2020 werden sich in den Prüfungsaufgaben der medizinischen Staatsexamen zukünftig die thematischen Schwerpunkte verschieben. Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) hat dazu die Gegenstandskataloge, die festlegen, was zukünftig geprüft werden darf, unter anderem im Hinblick auf die Patientensicherheit aktualisiert. Ärztliche Gesprächsführung und „klug entscheiden“ sind Bausteine, die für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kürzlich ergänzt und aktualisiert worden sind. Rund 200 Fachleute aus unterschiedlichen Gesundheitsfachberufen wie Medizin, Pharmazie, Pflege, Ergo- und Physiotherapie, aber auch Medizinstudierende erarbeiteten die neuen Prüfungsfragen, wie das IMPP mitteilt. So konnten zugleich die interprofessionelle Perspektive der Themen berücksichtigt und die Lernziele auf Tauglichkeit überprüft werden. „Häufige Ursache für mangelnde Versorgung sind ungenügende Übergaben. Wenn wir das Thema Übergabe prüfen wollen, können wir das nicht nur aus Sicht der Ärzte tun, sondern müssen die anderen Berufsgruppen fragen, ob sie das Gleiche als wichtig empfinden“, erläuterte IMPP-Direktorin Professor Dr. Jana Jünger den Ansatz. Ab Frühjahr 2021 können die Inhalte in den Staatsexamina genutzt werden. Anstatt Therapieempfehlungen einfach abzufragen, muss der kluge Einsatz etwa von Antibiotika in den Vordergrund rücken. „Wir wollen erkennen, ob im Sinne der optimalen Patientenversorgung und -sicherheit entschieden wird“, so Jünger.
Der aktualisierte Gegenstandskatalog für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung findet sich unter www.impp.de/pruefungen/allgemein/gegenstandskataloge.html.    

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