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Gesetzentwurf

Tabakwerbung steht vor dem Aus

19.06.2020 Seite 9
RAE Ausgabe 7/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2020

Seite 9

Der Gesetzgeber hat ein weitreichendes Tabakwerbeverbot auf den Weg gebracht, das auch Werbung für E-Zigaretten und Verdampfer stufenweise verbieten soll. © ExQuisine/Fotolia

Bereits im Jahr 2017 hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein den Bundestag aufgefordert, ein Tabakwerbeverbot zu verabschieden. Nun hat das Parlament in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Die Delegierten der Kammerversammlung formulierten in dem Beschluss, „jährlich 120.000 vorzeitige Todesfälle durch Tabak mahnen uns dringend zum Handeln!“ Kammerpräsident Rudolf Henke sagte auf der Kammerversammlung im Frühjahr 2017, ihn überzeuge das Argument von Tabakindustrie und Werbewirtschaft nicht, nach dem für ein legales Produkt wie Tabak auch geworben werden dürfe.

Der nun von den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sieht einen stufenweisen, aber umfassenden Ausstieg aus der Tabakwerbung vor. Ab Januar 2021 soll Tabakwerbung in Kinos verboten werden, wenn der Film auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freigegeben ist. Auch die Weitergabe von Probepackungen außerhalb von Fachgeschäften wie etwa auf Festivals wird ebenso ab dem kommenden Jahr untersagt wie Tabakprodukte als Gewinne von Preisausschreiben auszuloben. Ab 2022 soll die Außenwerbung auf Plakaten und Litfaßsäulen für Tabakerzeugnisse, ab 2023 ebenfalls für Tabakerhitzer und ein Jahr später für elektronische Zigaretten verboten werden. Die Werbeindustrie werde damit auf jährlich rund 100 Millionen Euro Werbeeinnahmen verzichten müssen, schätzt die Bundesregierung. 

„Es ist gut und richtig, dass der Gesetzgeber endlich ein Verbot von Tabakwerbung auf den Weg bringen will“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. „Rauchen ist eine Suchterkrankung, und es ist höchste Zeit, gerade junge Menschen vor dem Rauchen und den damit verbundenen schwerwiegenden Gefahren für die Gesundheit zu schützen“, so Reinhardt.    

bre