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Corona

Änderungen der Approbationsordnung haben Auswirkungen auf Staatsexamen

26.04.2020 Seite 10
RAE Ausgabe 5/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2020

Seite 10

Seit dem 1. April ist die Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft. Die wichtigsten Änderungen: Das 3. Staatsexamen (M3) im Mai wird wie geplant durchgeführt. Das 2. Staatsexamen kann um ein Jahr verschoben werden. Allerdings erhielten die Bundesländer die Möglichkeit, davon abzuweichen. Das NRW-Gesundheitsministerium hat mit einem Erlass vom 1. April entschieden, dass von der Möglichkeit der Abweichung Gebrauch gemacht wird, sodass der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) Mitte April unter Beachtung der erforderlichen Hygieneregeln stattfand.

Für das 3. Staatsexamen sieht die Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung Erleichterungen vor. Prüfungsausschüsse können personell verkleinert werden auf einen Vorsitzenden und zwei weitere Mitglieder. Die Entscheidung darüber wurde im NRW-Erlass den Fakultäten überlassen. Die Dauer des M3 wird um die Hälfte verkürzt, von zwei Prüfungstagen auf einen. Auch besteht die Möglichkeit, statt einer Patientenvorstellung mit Simulationspatienten, Modellen oder Medien zu prüfen.    

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