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Telemedizin

Nordrhein-Westfalen startet mit dem Krankenhaus der Zukunft

26.04.2020 Seite 9
RAE Ausgabe 5/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2020

Seite 9

Das Virtuelle Krankenhaus soll Bestandteil der GKV-Regelversorgung werden, so die Landesregierung. © Land NRW / Ralph Sondermann

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat Ende März gemeinsam mit den Universitätskliniken Aachen und Münster das „Virtuelle Krankenhaus“ eröffnet. Das Projekt sollte ursprünglich im Frühjahr 2020 in die Pilotierungsphase gehen. Um bei der intensivmedizinischen und infektiologischen Versorgung von Covid-19-Patienten schon jetzt auf die Expertise der Unikliniken in Aachen und Münster zurückgreifen zu können, wurde der Start nun vorgezogen.

So könnten auch kleinere Krankenhäuser bei der Behandlung von schwerstkranken Covid-19-Patienten bestmöglich unterstützt werden und die Zahl der Intensivbetten könne kurzfristig gesteigert werden, so die Landesregierung. Die Uniklinik Aachen habe bereits zahlreiche Covid-19-Patienten behandelt und könne diese Erfahrungen weitergeben.

Mithilfe der telemedizinischen Behandlung sollen Ärzte in kleineren Kliniken bei schwerwiegenden Beatmungsfällen direkt auf die Expertise der Unikliniken zugreifen können, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

atientengefährdende Transporte zwischen Kliniken werden dadurch verringert und die vor Ort vorhandenen pflegerischen Ressourcen besser genutzt, so die Beteiligten. Das „Virtuelle Krankenhaus“ soll künftig als telemedizinisches Versorgungsprojekt medizinische Fachexpertise landesweit verfügbar machen.     

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