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Vorsorge

Patientenverfügung am Computer ausfüllen

26.04.2020 Seite 8
RAE Ausgabe 5/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2020

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer Nordrhein stellt einen „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ mit Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge zur Verfügung. Patienten können für den Fall, dass sie zum Beispiel aufgrund von Krankheiten oder Unfällen nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu handeln oder Entscheidungen zu treffen, Vorsorge treffen. Die Broschüre enthält auch Mustervordrucke zur Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, einer Patienten- und einer Betreuungsverfügung sowie für eine sogenannte Generalvollmacht. Die 24-Seiten starke Broschüre findet sich auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/patientenverfuegung. Der Leitfaden ist nun als beschreibbares Dokument ausgestaltet, sodass die entsprechenden Einträge in den einzelnen Formularen nicht mehr von Hand, sondern bequem am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden können, bevor die Dokumente handschriftlich unterschrieben werden. Damit wird auch vermieden, dass Anweisungen, die verfügt wurden, wegen unleserlichen Handschriften nicht klar verstanden werden.

Der Leitfaden kann über das Online-­Formular Materialbestellung (www.aekno.de/materialbestellung) angefordert werden.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

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