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Reproduktionsmedizin

Bundesärztekammer fordert Reform des Embryonenschutzgesetzes

18.09.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 10/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2020

Seite 6

In der Fortpflanzungsmedizin hat es in den vergangenen 30 Jahren rasante Fortschritte gegeben. © Andriy Bezuglov/stock.adobe.com

Eine Anpassung des 30 Jahre alten Embryonenschutzgesetzes an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Bundesärztekammer (BÄK) angemahnt und die Bundesregierung aufgefordert, eine Reform spätestens in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen. Als Grundlage für eine Überarbeitung des Gesetzes legte die BÄK Anfang September das Memorandum „Dreierregel, Eizellspende und Embryonenspende im Fokus“ vor, das deren Wissenschaftlicher Beirat erarbeitet hatte. 

Die BÄK spricht sich in dem Papier dafür aus, die sogenannte Dreierregel aufzuheben, die den Transfer von bis zu drei Embryonen erlaubt und damit nach Ansicht der Wissenschaftler risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften begünstigt. Stattdessen solle nach Möglichkeit die Methode des Single Embryo Transfer angewendet werden. Dabei werde aus einer größeren Zahl von Embryonen nur derjenige bei der Invitro-Fertilisation übertragen, bei dem bis zum Blastozytenstadium ein höheres Entwicklungspotenzial beobachtet wurde. Das verbietet das geltende Embryonenschutzgesetz, weil der Gesetzgeber eine Selektion von Embryonen befürchtete.
Außerdem befürwortet die BÄK die Zulassung der nicht kommerziellen Eizellspende in engen Grenzen sowie eine Regelung der Spende überzähliger pränidativer Embryonen. 

„Rasanter medizinisch-wissenschaftlicher Fortschritt auf der einen Seite und jahrelanger gesetzgeberischer Stillstand auf der anderen. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich die Reproduktionsmedizin seit vielen Jahren bewegt“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Es sei höchste Zeit, hier Abhilfe zu schaffen.     

HK