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CIRS-NRW

Systeme zur Fehlermeldung weniger genutzt

18.09.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 10/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2020

Seite 6

Seit 2012 können Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Mitglieder anderer Gesundheitsberufe sektorenübergreifend kritische Ereignisse und (Beinahe-)Fehler in der Patientenversorgung an CIRS-NRW melden, das Berichts- und Lernsystem der ärztlichen Körperschaften und Kliniken in Nordrhein-Westfalen.

Die CIRS-NRW-Berichte für die ersten drei Quartale 2020 zeigen, dass die Arbeit in den Gesundheitseinrichtungen des Landes mit Beginn des Lockdowns angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie auf Hochtouren lief. Die Ergebnisse der von CIRS-NRW initiierten Corona-Blitzumfragen Ende Mai verdeutlichen allerdings, dass die Kompetenzen der Qualitäts- und Risikomanagerinnen und -manager in den Einrichtungen eher wenig einbezogen wurde. Waren diese dennoch in Krisenstäben vertreten, widmeten sie sich unter anderem der Erstellung von COVID-Auditplänen und der Prüfung und Umsetzung beschlossener Maßnahmen.

Den Berichten zufolge wurden überall neue Formen der virtuellen Kommunikation eingesetzt. Die meisten Befragten gingen davon aus, dass diese Tools auch nach der Coronakrise weiterhin genutzt werden. Etablierte einrichtungsinterne Fehlermeldesysteme wurden in der Lockdown-Phase hingegen nicht häufig genutzt, ebensowenig das eigens eingerichtete Corona-CIRS.

vl