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Niedergelassene Ärzte

Verband für freie Arztwahl und Freiberuflichkeit

26.08.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 9/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2020

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Im Kölner Gürzenich eröffnete im Juni 1970 Dr. Kaspar Roos als Bundesvorsitzender die 20. Ordentliche Bundeshauptversammlung des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. (NAV). Das Rheinische Ärzteblatt druckte das Referat in der Ausgabe vom 8. September 1970 vollständig ab. Die „uneingeschränkte freie Arztwahl der Patienten unter allen niedergelassenen Ärzten und die Erhaltung der Freiberuflichkeit der in freier Praxis tätigen Praktischen Ärzte und Fachärzte“ waren Hauptziele des am 26. August 1950 gegründeten Verbandes, der zunächst als „Verband der niedergelassenen Nichtkassenärzte Deutschlands“ firmierte. Der Verband stemmte sich vor allem gegen die „unsinnige Zweiteilung“ der niedergelassenen Ärzte in Kassenärzte und Nichtkassenärzte, sagte Roos. Dahinter stand eine starre Verhältniszahl von Ärzten und Versicherten, die die Zahl der zugelassenen Kassenarztpraxen begrenzte. Dagegen klagte der NAV erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht.     

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