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Flutopfer

Ärztekammern rufen zu Spenden für Kolleginnen und Kollegen auf

25.08.2021 Seite 7
RAE Ausgabe 9/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2021

Seite 7

Die heftigen Überschwemmungen, die Mitte Juli ganze Landstriche in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verwüstet haben, haben auch viele Arztpraxen zerstört. Krankenhäuser wurden beschädigt und mussten teilweise geräumt werden, vielerorts ist medizinisches Gerät unbrauchbar geworden. Allein in Nordrhein sind mehr als 100 Arztpraxen von der Flutkatastrophe betroffen (siehe auch „Die schweren Folgen der Flutkatastrophe in Nordrhein“ auf Seite 21). In Rheinland-Pfalz konnte anfangs vielerorts die medizinische Versorgung kaum noch aufrechterhalten werden. Viele Ärztinnen und Ärzte stehen buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz.

Die Präsidenten der Ärztekammern Nordrhein, Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz sowie der Präsident der Bundesärztekammer haben deshalb alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland um Geldspenden für die in Not geratenen Kolleginnen und Kollegen gebeten. „Helfen Sie mit, deren Existenzen zu sichern – und damit auch die ärztliche Versorgung vor Ort“, schrieben Dr. Klaus Reinhardt (Bundesärztekammer), Rudolf Henke (Nordrhein), Dr. Hans-Albert Gehle (Westfalen-Lippe) und Dr. Günther Matheis (Rheinland-Pfalz) in einem gemeinsamen Aufruf.  

Die apoBank-Stiftung und die Ärztekammer Rheinland-Pfalz haben eigene Spendenkonten für die Opfer der Flutkatastrophe eingerichtet:

  • apoBank-Stiftung, IBAN: DE89 3006 0601 0007 0070 00, Verwendungszweck: Flutopfer
  • Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, IBAN: DE74 5519 0000 0654 2750 31, Verwendungszweck: Hochwasser

Die apoBank hat angekündigt, jeden eingehenden Euro an die apoBank-Stiftung bis zu einer Höhe von 250.000 Euro zu verdoppeln. Die Mittel fließen direkt Hilfswerken der Heilberufler zu, die entsprechend der Lage vor Ort den Geschädigten schnell und unkompliziert Unterstützung zukommen lassen können.    

ÄkNo