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Landarztquote

Bewerbungsfrist läuft

25.08.2021 Seite 10
RAE Ausgabe 9/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2021

Seite 10

Die Frist für die Einreichung eines Zulassungsantrags für einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote im Sommersemester 2022 läuft vom 1. bis 30. September 2021. In diesem Zeitraum ist das Online-Bewerberportal für die Antragstellung geöffnet, wie auf der Internetseite www.landarztgesetz.nrw zu erfahren ist. Hier können sich Interessierte über die Voraussetzungen und Unterlagen informieren, die online und auch in Papierform fristgerecht beim zuständigen Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in Bochum eingereicht werden müssen. Das Bewerbungsverfahren ist in zwei Schritte aufgeteilt. Im ersten Schritt trifft das LZG NRW eine Vorauswahl auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen, zu denen in der zweiten Novemberwoche eingeladen wird. Das Medizinstudium über die Landarztquote kann im Sommersemester in Köln oder Münster begonnen werden. Die anderen Universitäten in NRW mit Medizinischer Fakultät sehen einen Studienbeginn via Landarztquote lediglich im Wintersemester vor. Informationen: www.landarztgesetz.nrw    

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