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Gesundheits- und Sozialpolitik

Vertreterversammlung: Impfen gehört in die Arztpraxen

25.03.2021 Seite 24
RAE Ausgabe 4/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2021

Seite 24

Kamen erneut per Videokonferenz zusammen: Vorstand und VV-Delegierte der KVNO. © Schneider/KVNo
Die erste Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein im Jahr 2021 stand am 12. März erneut inhaltlich und formal im Zeichen der Corona-Pandemie. Gefordert wurde vor allem ein baldiger Impfstart in den Arztpraxen des Rheinlands. 

von Christopher Schneider

Der zügige Impffortschritt in den stationären Pflegeheimen Nordrheins hatte gezeigt, wie erfolgreich eine breite Beteiligung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte am Impfgeschehen sein kann: Bis Mitte März waren bereits gut 230.000 Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt worden, die Durchimpfung der Einrichtungen war auf der Zielgeraden. „Das ist eine große Leistung der mobilen Impf-Teams und der kooperierenden Ärzte, die die Heime innerhalb nur weniger Wochen aufgesucht haben“, sagte KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Bergmann in seinem Bericht. 

Baldiger Start der Praxis-Impfungen gefordert

Um bei den Impfungen gegen das Coronavirus noch mehr Tempo aufzunehmen, forderte die VV eine baldige flächendeckende Einbindung der Praxen. Bergmann kündigte an, dass erste Hausärzte und Gynäkologen ab Ende März Chroniker unter 70 Jahren der Prioritätsgruppe 2 und immobile Patienten über 80 Jahre im Rahmen eines Hausbesuchs impfen können, Gynäkologen können zusätzlich jeweils bis zu zwei Begleitpersonen von Schwangeren impfen. Da in ganz Nordrhein-Westfalen für diesen ambulanten „Impf-Kick-Off“ jedoch nur insgesamt 150.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca zur Verfügung stehen, müsse die Zahl der beteiligten Praxen in NRW auf 1.500 pro Woche begrenzt werden. Durch den vorläufigen Stopp der AstraZeneca-Impfungen im Bund am 15. März war der Start des Projekts kurz nach der VV allerdings unklar.

„Das Gebot der Stunde muss lauten: Impftempo erhöhen, Logistik umstellen und das Impfgeschehen weitgehend in die Praxen verlagern“, forderte Bergmann. Dabei störten Misstrauen, Kontrollmentalität und überbordende Bürokratie. Die VV erklärte ihre Unterstützung des Vorstandes, die Aktivitäten der Impfzentren möglichst zeitnah in die rheinischen Praxen zu verlagern. Die Kosten der Zentren stünden in keinem Verhältnis zu deren Effektivität.

Kritik an neuen Schutzschirm-Regelungen

Weiteres VV-Thema waren die Ausgleichszahlungen des Corona-Schutzschirms, die Bergmann „beschämend“ nannte. „Die Praxen in Nordrhein haben allein in den ersten drei Quartalen 2020 circa 650.000 Corona-Patienten behandelt. Dass wir durch die Begrenzung der Schutzschirmregelung auf die Leistungen der Gesamtvergütung unseren Schutzschirm nun quasi selbst finanzieren dürfen, ist ein Zeichen von politischer Geringschätzung.“ Hier gehe es nicht nur um Summen, sondern auch um Haltung gegenüber den Niedergelassenen, so der KVNO-Chef.

Insgesamt beliefen sich die Ausgleichszahlungen in den Quartalen eins bis drei 2020 auf rund 67 Millionen Euro. Die durchschnittliche Zahlung je Praxis im Jahresschnitt betrug 5.250 Euro. Einstimmig fasste die VV den Beschluss, dass auch für das erste Quartal 2021 ein Schutzschirm – wie im vergangenen Jahr – für alle Fachgruppen aufgespannt werden soll.

Erfolgreiche Etablierung des Strukturfonds

Positive Nachrichten hatte Dr. Carsten König, stellvertretender KVNO-Vorsitzender, zum Strukturfonds, durch den seit 2018 allein fast 90 Ärzte durch Zuschüsse neu für die ambulante Versorgung Nordrheins gewonnen werden konnten. Das Programm ist mittlerweile ein erfolgreiches Instrument der Niederlassungsförderung. Für die Zukunft geplant seien zum Beispiel auch Förderungen von Fachärzten, so König. 

Änderungen bei Wahl- und Organisationsordnung

Mehrheitlich beschlossen die VV-Delegierten auch Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab sowie jeweils der Wahl- und Organisationsordnung der KVNO. Letztere ermöglichen, dass die Wahlverzeichnisse zukünftig nicht mehr nur in Papierform in den Kreisstellen ausgelegt, sondern auch online über das KVNO-Portal eingesehen werden können. Auch die Möglichkeit einer Online-Stimmabgabe ist nun bei den nächsten Wahlen zur VV sowie zu den Kreis- und Bezirksstellenräten möglich. 

Christopher Schneider ist stellvertretender Pressesprecher der KV Nordrhein.