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Ärztliche Behandlungsfehler

Informationsbroschüre für Patienten neu aufgelegt

21.07.2021 Seite 6
RAE Ausgabe 8/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2021

Seite 6

Ende 2020 trat die neue Verfahrensordnung der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler in Kraft. Das machte eine Überarbeitung der Informationsbroschüre erforderlich.

Eine Neuauflage ihrer Informationsbroschüre für Patientinnen und Patienten hat die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler im Juli veröffentlicht. Die unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein informiert darin, wie Patienten oder deren Angehörige vorgehen können, wenn sie vermuten, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin sie falsch behandelt hat und sie dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten haben.

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Gutachterkommission, erfahrene Ärztinnen und Ärzte und Richterinnen und Richter a. D., überprüfen die beanstandete ärztliche Behandlung mit dem Ziel, betroffenen Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche oder beschuldigten Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Ansprüche zu erleichtern. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei, die Entscheidung jedoch nicht rechtsverbindlich.

Die Ärztekammer Nordrhein weist darauf hin, dass die Gutachterkommission in den über 45 Jahren ihres Bestehens mehr als 60.000 Anträge bearbeitet hat. In etwa einem Drittel der Fälle sei ein Behandlungsfehler festgestellt worden. In fast 90 Prozent der Fälle sei es gelungen, einen gerichtlichen Haftungsstreit zwischen Patienten und Ärzten zu vermeiden.
Die Informationsbroschüre kann bei der Gutachterkommission angefordert werden unter Telefon: 0211 4302-2171 oder E-Mail: gak(at)aekno.de. Weitere Informationen unter www.aekno.de/patienten/behandlungsfehler    

HK