Vorlesen
Umgang mit Sterbewilligen

Kammersymposium zur Suizidprävention

21.07.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 8/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2021

Seite 9

„Suizidprävention – eine Herausforderung für die Ärzteschaft“ lautet der Titel eines Symposiums, das die Ärztekammer Nordrhein am 15. September 2021 von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr organisiert. Es ist nach dem Rheinischen Ärztetag Ende April die zweite Veranstaltung der Kammer, die sich mit dem Thema beschäftigt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Selbsttötung (§ 217 StGB), zum Beispiel durch Sterbehilfevereine, für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Urteil hatte innerhalb der Ärzteschaft zu einer bewegten Diskussion über den assistierten Suizid geführt. Der 124. Deutsche Ärztetag entschied daraufhin im Mai, das Verbot des ärztlich assistierten Suizids aus der (Muster-)Berufsordnung zu streichen, aber gleichzeitig die Suizidprävention zu fördern.
 
Mit der Änderung der Musterordnung hat der Deutsche Ärztetag noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie die Ärztinnen und Ärzte ihre künftige Rolle im Umgang mit der Suizidhilfe definieren wollen. Das soll auf einem der nächsten Ärztetage geschehen.

Programm und Anmeldung

HK