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Arbeitsbedingungen

Marburger Bund ruft zur Urabstimmung auf

21.07.2021 Seite 6
RAE Ausgabe 8/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2021

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

„Der Marburger Bund hat nunmehr auch im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer Urabstimmung über Kampfmaßnahmen für Ärzte an den Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) aufgerufen.“ Das Rheinische Ärzteblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 23. August 1971 ausführlich über die Forderungen der Ärztegewerkschaft, die sich gegen „unwürdige Arbeitsbedingungen“ richteten. Hintergrund war unter anderem, dass die Regelungen für Ärztinnen und Ärzte im damals geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) seit 1961 unverändert waren. Zahlreiche Vorschriften seien von der „tatsächlichen Entwicklung überholt worden“ und schlicht „unzeitgemäß“. Der Marburger Bund (MB) forderte eine leistungsgerechte Einstufung der Klinikärzte, die volle Vergütung für Nacht- und Wochenenddienste, eine Arbeitszeitverkürzung und Fortbildungsurlaub. Die Wochenarbeitszeit lag damals für Ärzte im Krankenhaus bei 45 Stunden und damit „höher als die Arbeitszeit aller übrigen Angestellten des Öffentlichen Dienstes“. Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste gab es nicht. Die Vergütung lag zwischen 1,89 und 5,95 DM pro Stunde Bereitschaftsdienst. Der MB hatte zum 1. Dezember 1969 die Vereinbarungen für Ärzte im BAT gekündigt. Die Arbeitgeberseite hatte bis dato allerdings Verhandlungen verhindert, sodass sich der MB gezwungen sah, bundesweit zu Urabstimmungen aufzurufen. Auch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe unterstützten die Forderungen der Ärztegewerkschaft.    

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