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Ärztliche Leistungen im Auftrag der Polizei

Vergütung hat sich erheblich verbessert

21.07.2021 Seite 8
RAE Ausgabe 8/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2021

Seite 8

Blutentnahmen zur Feststellung von Alkohol, Medikamenten und Drogen werden künftig mit dem 1,5 fachen Satz vergütet. © Shawn Hempel/stock.adobe.com

Für Blutentnahmen zur Feststellung von Alkohol, Medikamenten und Drogen sowie für Untersuchungen der Gewahrsamsfähigkeit (nicht zu verwechseln mit Gutachten zur sofortigen Unterbringung nach § 14 PsychKG) erhalten Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein eine bessere Vergütung. Ein entsprechender Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ist am 15. April 2021 in Kraft getreten. Nunmehr werden alle für diese Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnungsfähigen Gebührenpositionen nicht mehr mit dem 1,0fachen, sondern mit dem 1,5fachen Satz vergütet. Ausnahmen gelten für Zeitzuschläge und, aus formalen Gründen, für Nr. 250 GOÄ.

Demnach werden jetzt beispielsweise die ärztlichen Leistungen für eine Blutentnahme, die tagsüber in der Praxis erfolgt, statt mit 24,53 Euro mit 35,63 Euro vergütet. Für eine Blutentnahme, die wochentags nachts zwischen 22 und sechs Uhr auf der Polizeistation durchgeführt wird, erhalten Ärzte statt 60,09 nun 75,86 Euro. Für eine in diesem Zeitraum erfolgende Untersuchung zur Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit auf der Polizeistation werden statt 67,61 nun 88,31 Euro fällig. Bei den beiden letzten Leistungen sind Wegegeld oder Reiseentschädigung noch nicht berücksichtigt. Wie die Ärztekammer Nordrhein betont, ist mit der Gebührenerhöhung eine seit Langem erhobene Forderung berücksichtigt worden. Bei der gebührenrechtlichen Umsetzung der Änderung hatten die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe das Innenministerium auf dessen Bitte hin unterstützt.    

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Dr. Stefan Gorlas