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Kammerversammlung

Haushalt und Satzungsänderung in schriftlicher Abstimmung angenommen

10.12.2020 Seite 7
RAE Ausgabe 1/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2021

Seite 7

Folge der Corona-Pandemie: Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein tagte am 14. November 2020 erstmals in ihrer Geschichte audiovisuell. © Foto: Jochen Rolfes / Titelgestaltung: Eberhard Wolf

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat im Nachgang zu ihrer audiovisuellen Sitzung am 14. November schriftlich den Haushaltsplan für 2021 angenommen und den Kammervorstand für das Haushaltsjahr 2019 entlastet. Auch die weiteren Beschlussvorlagen zu den Finanzangelegenheiten der Ärztekammer Nordrhein und der Nordrheinischen Ärzteversorgung wurden angenommen. 

Des Weiteren haben die Mitglieder der Kammerversammlung die Satzungsänderungen der Ärztekammer Nordrhein und der Nordrheinischen Ärzteversorgung zu audiovisuellen Sitzungsformaten gebilligt. Für die Satzungsänderung der Kammer stimmten 88 Mitglieder, das Quorum lag bei 81 Stimmen. Zehn Mitglieder stimmten gegen die Änderung, zehn enthielten sich. 

Ende November hatte bereits der nordrhein-westfälische Landtag § 20 des Heilberufsgesetzes angepasst. Demnach kann die Kammerversammlung Beschlüsse künftig schriftlich oder in elektronischer Form fassen. Das Nähere muss die Kammerversammlung in ihrer Satzung regeln.    

HK