Vorlesen
Gesundheits- und Sozialpolitik

Impforganisation: KV und Niedergelassene stehen bereit für Corona-Impfungen

11.12.2020 Seite 21
RAE Ausgabe 1/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2021

Seite 21

KVNO-Chef Dr. Frank Bergmann äußerte sich auf der Vertreterversammlung zum Thema Impfzentren. © KV Nordrhein
Als sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) am 20. November virtuell versammelten, liefen die Vorbereitungen zur Organisation der Impfzentren bereits auf Hochtouren – nach den Vorstellungen der Politik sollten die ersten Impfungen schon Mitte Dezember starten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die nordrheinischen Vertragsärztinnen und -ärzte erklärten ihre Bereitschaft, die ihnen zugedachten organisatorischen und medizinischen Aufgaben anzunehmen.

von Heiko Schmitz

Bis zu 30 zentrale Impfstandorte sind allein in Nordrhein geplant, ebenso eine enge Einbindung der KVen in die Organisation der Impfungen – unter anderem bei der Terminvergabe und beim Impfen selbst. Vorrangig sollen zunächst vulnerable Bevölkerungsgruppen, medizinisches beziehungsweise Pflegepersonal und Angehörige systemrelevanter Berufe geimpft werden. „Wir stehen in engem Austausch mit dem Ministerium und werden uns organisatorisch und medizinisch in erheblichem Umfang einbringen“, sagte KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Bergmann in seinem Bericht zur Lage. 

Er präsentierte auf der VV erste Ergebnisse einer Mitte November gestarteten Umfrage der KVNO, die zeigt, dass sehr viele Praxen im Rheinland bereit sind, ärztlich und mit Fachpersonal mitzuwirken. „Dazu müssen natürlich die Rahmenbedingungen stimmen“, so Bergmann. Der KV-Vorsitzende sprach sich entschieden dagegen aus, dass die Niedergelassenen über die zunächst notwendige Priorisierung von Impfberechtigten entscheiden.

Niedergelassene bleiben Schutzwall für Kliniken

Bergmann betonte die nach wie vor bedeutende Rolle der Niedergelassenen als „ambulanter Schutzwall“ für die stationären Ressourcen. „Wir wissen um die besondere Belastung der Praxen, gerade jetzt in den Herbst- und Wintermonaten. Gemeinsames Ziel muss bleiben, im Praxisalltag den Kontakt von COVID-19-Patienten mit Regelpatienten bestmöglich zu vermeiden, etwa durch Infektionssprechstunden, die seit 1. November finanziell gefördert werden“, so Bergmann. 

Auch der Betrieb zentraler Testeinrichtungen habe sich bewährt. „Aktuell sind 17 mit der KVNO kooperierende Testzentren am Netz, weitere drei in konkreter Planung. Damit können wir die ambulanten Testkapazitäten ergänzen und die Praxen, auch durch Wochenend-Öffnungszeiten der Zentren, zielgerichtet entlasten.“ Der KVNO-Chef kündigte weitere Ausgaben von Schutzmaterial an. Bis Mitte November hatte die KV schon 35 Ausgabetermine organisiert. 
Im Corona-Kontext ging es auch um den Schutzschirm: „Unsere Zahlungen beliefen sich im zweiten Quartal 2020 auf insgesamt 33,5 Millionen Euro – dies ist doppelt so viel wie im ersten Quartal. Auch die Anzahl der Ärzte, die Ausgleichszahlungen erhalten, hat sich im Zeitraum auf rund 6.000 Ärzte verdoppelt. Der durchschnittliche Betrag der Ausgleichzahlungen je Praxis lag bei 7.630 Euro, im ersten Quartal waren es etwa 6.000 Euro.“ Positive Nachrichten konnte Bergmann bei der Frage der Kostenerstattung für Schutzmaterial, das von den Praxen selbst beschafft wurde, überbringen. Die KVNO hat sich mit den Krankenkassen nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, dass betroffene Praxen ihre Kosten zu 90 Prozent erstattet bekommen. Ab November erfolgt die Erstattung auf Basis definierter Höchstpreise.

Ambulantes Operieren: Nachträgliche Einigung

Apropos Preise: Mit Blick auf die Ergebnisse der regionalen Honorarverhandlungen 2021 kritisierten KVNO-Vorstand und VV-Delegierte abermals, dass sich die nordrheinischen Krankenkassen zunächst geweigert hätten, ambulante Operationen weiterhin zu fördern und damit „ohne Not die Förderung einer effizienten, umfangreichen Versorgung einzustellen, die die Krankenhäuser entlastet, Patienten entgegenkommt und den Kassen Millionen Euro einspart“, sagte Bergmann. 

In einem mehrheitlich von der VV angenommen Antrag wurden die Krankenkassen aufgefordert, die Verhandlungen mit der KVNO wiederaufzunehmen und sachgerechte Lösungen anzubieten – mit Erfolg: Im Rahmen von Nachverhandlungen wurde Anfang Dezember beschlossen, dass die bisher vereinbarten Punktwertzuschläge für ambulante Operationen bis in das Jahr 2022 fortgeführt werden. Konkret werden für 2021 die Punktwertzuschläge um 1,25 Prozent gesteigert, für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung um den für 2022 geltenden Steigerungsfaktor des Orientierungswertes vorgesehen. KVNO-Chef Bergmann begrüßt die nachträgliche Einigung: „Wir haben deutlich gemacht, welche fatalen Auswirkungen der Wegfall der Förderung des ambulanten Operierens für die operierenden Praxen, aber auch für die Patientinnen und Patienten gehabt hätte. Deshalb sind wir froh, dass die nordrheinischen Krankenkassen ihre zunächst ablehnende Haltung überdacht und geändert haben.“ 

Dr. Heiko Schmitz leitet den Bereich Presse und Medien der KV Nordrhein