Vorlesen
Nordrhein-Westfalen

Landeskrebsregister fördert Forschung

10.12.2020 Seite 8
RAE Ausgabe 1/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2021

Seite 8

Das Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) hat promovierte Ärztinnen und Ärzte sowie promovierte Personen der Lebenswissenschaften oder der Statistik aufgerufen, bis zum 1. Februar 2021 Forschungsanträge einzureichen. Das LKR NRW stellt für bis zu drei Anträge auf zwei Jahre befristete Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Förderrichtlinien und -anträge sind abrufbar unter www.landeskrebsregister.nrw
Nach Angaben des LKR NRW werden dort bereits seit 2005 epidemiologische Daten wie Alter, Geschlecht, Diagnosezeitpunkt, Diagnosesicherung, Histologie, Tumorlokalisation, Wohnregion und Überlebenszeit erfasst. „Damit verfügt das LKR NRW über epidemiologische Daten, die erhebliche Potenziale für die Krebsforschung aufweisen“, erklärte dessen Ärztlicher Leiter Professor Dr. Andreas Stang.

Darüber hinaus hat das LKR NRW eine Informationskampagne zur Krebsregistrierung im ambulanten Bereich gestartet. Unter dem Motto „Jede Meldung zählt!“ sollen weiterhin Behandlungsdaten, Rezidive und Progressionen für eine Aussage zur Qualität unterschiedlicher Therapieformen gesammelt werden. Ziel sei es, so Stang, vollständige Einträge als Grundlage für den Kampf gegen den Krebs zu generieren. 

In Nordrhein-Westfalen besteht eine Meldepflicht für alle Ärztinnen und Ärzte, die Krebserkrankungen behandeln. Die Kampagne und die dazugehörige Broschüre sollen auch darauf aufmerksam machen.    

vl